06. Erweiterung mit verblendeten Rückenschutzplatten
Stand: 09.09.24
06. Erweiterung um zwei fehlende Zähne mit Rückenschutzplatten (mit Befundveränderung)
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.5 mit Befundveränderung, im Metallbereich
6.5.1 mit Befundveränderung, im Metallbereich, je weiteren Zahn
Honorar nach Bema
100b Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
012 0 Mittelwertartikulator
155 0 (2x) Konditionierung je Zahn/Flügel
164 0 (2x) Vestibuläre Verblendung Komposit
208 1 (2x) Rückenschutzplatte
801 0 GE Instandsetzung
802 6 (2x) LE Einarbeiten Rückenschutzplatte
802 7 LE Kunststoffsattel
807 0 (2x) Metallverbindung
Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit der Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als einen Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.