06. Sekundärteleskops verschließen und Unterfütterung
Stand: 09.09.24
06. Verschließen eines Sekundärteleskops und gleichzeitiger vollständiger Unterfütterung
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.4 mit Befundveränderung, im Kunststoffbereich
6.6 verändertes Prothesenlager, Teilzahnersatz
Honorar nach Bema
100d Vollständige Unterfütterung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
011 2 Fixator
012 0 Mittelwertartikulator
801 0 GE Instandsetzung
802 4 LE Basisteil Kunststoff
809 0 Vollständige Unterfütterung
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die Befund-Nrn. 6.4 und 6.6 sind für Wiederherstellungen im selben Kiefer kombinierbar.
Die BEL-Nr. 802 4 ist für das Auffüllen eines Sekundärteleskops nur dann abrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist. Mit der Abformung für die Unterfütterung kann der Techniker auch die Basiserweiterung gestalten.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.