Definition. Andere Leistung
Stand: 12.12.25
Definition. Andere Leistung
Andere Leistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung erbracht werden. Diese sind nicht im Katalog „kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen“ genannt.
Beispiele:
- Adhäsive Befestigung von Klebebrackets (Ziffer 2197 GOZ)
- Bracketumfeldversiegelung (Ziffer 2000 GOZ)
- Professionelle Zahnreinigung (Ziffer 1040 GOZ)
- Entfernen von weichen und harten Belägen (Ziffern 4050, 4055 GOZ)
- Intraorale Aufnahmen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen (§ 6 Abs. 1 GOZ)
- Vorrichtung für indirektes Kleben (Bracketpositionierungsschablone nach § 6 Abs. 1 GOZ zzgl. zahntechnische Auslagen)
- Prophylaktische Leistungen nach den GOZ-Ziffern 1000 ff. (außerhalb eines IP-Programms)
- Funktionsanalytische/Funktionstherapeutische Leistungen nach den GOZ-Ziffern 8000 ff.
- siehe auch Katalog Analogleistungen (Hrsg. BZÄK)
- Es ist zu beachten, dass der Katalog der KFO-Mehr- und Zusatzleistungen abschließend ist und „andere Leistungen“ nicht zu einer Ausweitung der vorgegebenen KFO-Mehr- und Zusatzleistungen führen dürfen.
Andere Leistungen werden im Formular Vordruck 4d (Seite 2) mit „A“ gekennzeichnet.
Kostenübernahme durch den Patienten/Zahlungspflichtigen
Der Patient bzw. Zahlungspflichtige trägt die Kosten der anderen Leistungen vollständig. Auf der Patientenrechnung wird die GOZ-Leistung in voller Höhe ausgewiesen.