Beispiel zu Modellanalyse
Stand: 12.12.25
01. Digitale Abformung, Modellanalyse bei regulärer KFO-Behandlung (Zusatzleistung)
Die vierte digitale Abformung sowie deren Modellanalyse werden als Zusatzleistung mit dem Formular Vordruck 4d vereinbart, wenn sie die in der Bema-Nr. 7a und Bema-Nr. 117 genannte maximale Anzahl überschreiten. Die Leistungen werden außerhalb der quantitativen Grenzen erbracht.
Siehe Kurzübersicht der Klassifizierung von vereinbarungsfähigen Mehr- oder Zusatzleistungen bei Bema-Nr. 7a,
siehe Kurzübersicht der Klassifizierung von vereinbarungsfähigen Mehr- oder Zusatzleistungen bei Bema-Nr. 117.
| Privatzahnärztliche Leistungen
nach GOZ/GOÄ, ggf. Erläuterungen |
Von der Krankenkasse
zu tragender Kostenanteil nach BEMA |
Kostenanteil Versicherte/r |
| Art |
Nr. |
Leistung |
Faktor |
Anz. |
Betrag (€) |
Nr. |
Leistung |
Anz. |
Betrag (€) |
Betrag (€) |
| Z |
0065 |
Optisch-elektronische Abformung |
3,5 |
4 |
63,00 |
|
|
|
|
63,00 |
| Z |
6010a |
Analyse von Kiefermodellen im digitalen Verfahren entsprechend GOZ 6010 Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060 |
3,5 |
1 |
35,43 |
|
|
|
|
35,43 |
| Zwischensumme |
98,43 |
|
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98,43 |
Voraussichtlicher Kostenanteil der/des Versicherten für die obenstehenden privatzahnärztlichen Leistungen: 98,43 €
Voraussichtliche private Material- und Laborkosten: 10,00 €
Von der/dem Versicherten voraussichtlich insgesamt zu zahlender Betrag: 108,43 €
Die Tabelle zeigt beispielhafte Werte zur Orientierung. Diese können je nach Anforderungen und aktuell geltendem Punktwert variieren.
Zahntechnische Auslagen
Neben der Ziffer 0065 GOZ sind zahntechnische Auslagen nach § 9 GOZ berechenbar (praxisindividuelle Kalkulation nach BEB Zahntechnik® oder BEB). Beispiele für Auslagen nach § 9 GOZ: digitales Sockeln, digitales Begradigen, digitales Trimmen, digitales Ausrichten der Okklusionsebene, die Herstellung von gedruckten 3D-Modellen (Beispiele nicht abschließend).
Die entsprechenden Kosten sind in die Zeile "Voraussichtliche private Material- und Laborkosten" einzutragen.
Zusatzleistung Analyse von Kiefermodellen im digitalen Verfahren
Die Analyse von Kiefermodellen im digitalen Verfahren ist als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnungsfähig (Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen: Beschluss Nr. 53).
Tipp zur Auswahl der Analogleistung: Die gewählte Ziffer für die Analogleistung sollte mit dem Faktor 1,0 bereits kostendeckend sein. § 5 GOZ gilt auch für die Analogieberechnung, d. h. bei Überschreitung des Faktors 2,3 ist eine Begründung auf der Rechnung erforderlich. Nutzen Sie unser Tool: Suche nach Analogleistungen.