02. Oberkiefer Deckprothese
Stand: 09.09.24
02. Vollständige Unterfütterung einer schleimhautgetragenen Deckprothese im Oberkiefer mit funktioneller Randgestaltung im indirekten Verfahren (mit zahntechnischen Leistungen)
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.7 verändertes Prothesenlager, Totale oder Deckprothese
Honorar nach Bema
100e Vollständige Unterfütterung m. funkt. Randgestaltung, OK
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
011 2 Fixator
809 0 entweder Vollständige Unterfütterung
810 0 oder Prothesenbasis erneuern
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung sind die BEL-Nr. 382 2 (Verarbeitung von Sonderkunststoff) und die BEL-Nr. 382 1 (Verarbeitung von Weichkunststoff) zusätzlich abrechenbar. Dazu ist unbedingt ein Auftrag des Zahnarztes für den Zahntechniker erforderlich. Ohne Auftrag mit entsprechender zahnmedizinischer Indikation darf das Labor diese Leistungen nicht erbringen.
Die anfallenden Materialkosten für Sonder- und/oder Weichkunststoffe sind gemäß Einleitende Bestimmungen zum BEL II 2014 § 2 Absatz 4 abrechnungsfähig.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.