Befund-Nr. 7.5
Stand: 09.09.24
Befund-Nr. 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktionen, je Prothesenkonstruktion
Zugeordnete Regelversorgung
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Zugeordnete Regelversorgung
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Zahnärztliche Leistungen (Bema)
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Zahntechnische Leistungen (BEL II)
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7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 97b Totalprothese UK 98a Individuelle Abformung 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen
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001 0 Modell 012 0 Mittelwertartikulator 020 1 Basis für Vorbissnahme 021 1 Individueller Löffel 021 2 Funktionslöffel 021 3 Basis für Bissregistrierung 021 5 Basis für Aufstellung 022 0 Bisswall 301 0 Aufstellung Grundeinheit 302 0 Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn 361 0 Fertigstellung Grundeinheit 362 0 Fertigstellen je Zahn 382 1 Weichkunststoff 382 2 Sonderkunststoff 933 0 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis
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Erläuterung der KZVB
Suprakonstruktionen gehören lt. Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung:
- a. bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind sowie
- b. bei atrophiertem zahnlosen Kiefer
Nur für diese Ausnahmefälle bildet der Bema und die BEL II die Abrechnungsgrundlage. Jedoch wurde vom G-BA für die Ermittlung der Festzuschuss-Beträge diese Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt.