Befund-Nr. 7.7
Stand: 09.09.24
Befund-Nr. 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion
Zugeordnete Regelversorgung
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Zugeordnete Regelversorgung
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Zahnärztliche Leistungen (Bema)
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Zahntechnische Leistungen (BEL II)
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100ai Wiederherstellung ohne Abformung 100bi Wiederherstellung mit Abformung 100ci Teilunterfütterung 100di Vollständige Unterfütterung 100ei Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 100fi Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK
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001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 011 2 Fixator 012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 382 1 Weichkunststoff 382 2 Sonderkunststoff 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen 801 8 Grundeinh. Instands. ZE/implantatgest. 802 1 LE Sprung 802 2 LE Bruch 802 3 LE Einarbeiten Zahn 802 4 LE Basisteil Kunststoff 808 8 Teilunterfütterung/implantatgest. 809 8 Vollst. Unterfütterung/implantatgest. 810 8 Prothesenbasis erneuern/Implantatv. 933 8 Versandkosten bei Implantatv. Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis
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Erläuterung der KZVB
Suprakonstruktionen gehören lt. Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung:
- a. bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind sowie
- b. bei atrophiertem zahnlosen Kiefer
Nur für diese Ausnahmefälle bildet der Bema und die BEL II die Abrechnungsgrundlage. Jedoch wurde vom G-BA für die Ermittlung der Festzuschuss-Beträge diese Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt.