9000 (Implantatbezogene Analyse und Vermessung) Stand: 10.11.24
9000
Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer
Abrechnungsbestimmung: Bei Verwendung einer Röntgenmessschablone sind die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl 884 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 49,72 € 114,35 € 174,01 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Zur präoperativen diagnostischen Planung einer Implantation werden mittels verschiedener Parameter das Knochenangebot des Kiefers und die angrenzenden Weichgewebsstrukturen quantitativ beurteilt. Bestandteil der Leistung sind daneben auch die Auswertung von – ggf. fremden – Röntgenbildern und/oder anderen radiologischen Unterlagen sowie Kiefermodellen und Fotos, soweit sie der Festlegung der Implantatposition dienen.
Die Verwendung einer individuellen Röntgenmessschablone zur diagnostischen Vorbereitung der Implantatposition ist bis auf die dabei entstehenden Material- und Laborkosten mit der Leistung abgegolten. Die Nummer 9000 ist berechnungsfähig vor und nach augmentativen Maßnahmen. Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn nachfolgend eine Implantatinsertion nicht erfolgt. Im Überweisungsfall ist die Leistung durch den nachbehandelnden Kollegen berechnungsfähig, auch wenn die Leistung bereits durch den Überweiser berechnet wurde. Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn ausschließlich temporäre/orthodontische Implantate inseriert werden.
Diese Planungsleistung umfasst nur die implantologisch-fachlich-zahnmedizinische Planung, die Kostenplanung ist separat berechnungsfähig. Alternative Implantatanalysen, z. B. unterschiedlichen Behandlungskonzept, können separat berechnet werden. Werden Implantate in beiden Kiefern geplant, ist die Gebührennummer zweimal berechnungsfähig.
Die Herstellung der Röntgenmessschablone ist nicht Leistungsbestandteil und daher zuzüglich der Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig. Die Abrechnungsbestimmung stellt ab auf die „Verwendung“ der Schablone, bei der begriffsnotwendig keine Material- und Laborkosten entstehen.
Zusätzlicher Aufwand
Zusätzliche Verwendung einer Röntgenmessschablone
Planung mehrerer Implantate in einem Kiefer
Planung bei anatomisch gefährdeten Nachbarstrukturen
Planung bei Defektversorgung
Umfangreiche Befundunterlagen
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Planungsmodelle GOZ 0050, GOZ 0060
Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
Erstellung von Planungsfotos analog § 6 Absatz 1 GOZ
Herstellung einer Röntgenmessschablone GOZ § 6 Absatz 1
Implantat-Bohrschablone GOZ 9003
Implantat-Navigationsschablone GOZ 9005
Heil- und Kostenplanung GOZ 0030
Virtuelle Implantation mittels DVT GOZ § 6 Abs. 1
u. v. m.