Abrechnung über die KZVB
Stand: 16.04.26
Abrechnung über die KZVB
Je Patient gelten vertragszahnärztliche Leistungen als erbracht und abrechenbar:
KCH: für alle innerhalb desselben Kalendervierteljahres vorgenommenen Behandlungen
KB: mit dem Tag der Leistungserbringung
KFO: für alle innerhalb desselben Kalendervierteljahres vorgenommenen Behandlungen
PAR: frühestens nach Abschluss der AIT, dann alle weiteren Leistungen
ZE: mit dem Tag der endgültigen Eingliederung
KCH- und KFO-Leistungen sind vierteljährlich, und zwar in der Regel bis zum 5. des ersten Monats im folgenden Quartal abzurechnen. ZE-, PAR- und KB-Leistungen sind monatlich, und zwar in der Regel bis zum 16. des Monats, abzurechnen. Frühere Einreichungen sind möglich. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung (vgl. § 23 Abs. 1, BMV-Z). Die aktuellen Einreichungstermine finden Sie unter www.kzvb.de.
Für folgende Kostenträger müssen (noch) Unterlagen zur Abrechnung Online eingereicht werden:
Bema-Teil 1 (KCH)
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Zahnbehandlungsausweis, bzw. bei Bayerischer Polizei Anspruchsberechtigungsschein) zur Quartalsabrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 2 (KB)
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Abrechnungsformular in Original, Laborbelege in Kopie) zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 3 (KFO)
Bitte reichen Sie die Original-Abrechnungsunterlagen (KFO-Abrechnungsschein, KFO-Berechtigungsschein, Laborbelege) zur Quartalsabrechnung bei der ABZ eG ein.
Bema-Teil 4 (PAR)
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Parodontalstatus Blatt 2 in Original bzw. bei der Bundeswehr Parodontalstatus Blatt 1 und Blatt 2 jeweils in Original) zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 5 (ZE)
- Sozialamt
Unterlagen: Bewilligter Heil- und Kostenplan plus ggf. Genehmigungsschreiben des Kostenträgers in Original, Laborbelege in Kopie
- Bundeswehr
Unterlagen: Heil- und Kostenplan mit Bewilligung der Bundeswehr plus ggf. dazugehörigen Festsetzungsbescheid sowie Anlage zum Festsetzungsbescheid in Original, Laborbelege in Kopie
Bitte reichen Sie die oben genannten Abrechnungsunterlagen zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Die oben genannten Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Für die Bema-Teile 1 (KCH), 2 (KB), 4 (PAR) und 5 (ZE)
KZVB
Geschäftsbereich Abrechnung und Honorarverteilung
Fallstr. 34
81369 München
Für den Bema-Teil 3 (KFO)
ABZ eG
Landsberger Str. 346
80687 München
Der ABE-Nummernstempel der Praxis sowie die Unterschrift des Zahnarztes/der Zahnärztin sind auf den Unterlagen anzubringen.
Änderungen und Ergänzungen
Stand: 01.01.23
Änderungen und Ergänzungen der Abrechnungen
§ 23 Abs. 5 des seit dem 01.07.2018 gültigen BMV-Z bestimmt für alle Krankenkassen und infolgedessen auch für alle Sonstigen Kostenträger, dass "der Vertragszahnarzt die bei der KZV eingereichte Abrechnung nur solange ergänzen oder ändern kann, als sie nicht bereits von der KZV an die Krankenkasse weitergeleitet worden ist".
Diese Regelung des BMV-Z bedeutet, dass nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen zu einem Behandlungsfall (von demselben Zahnarzt vorgenommene Behandlung eines Patienten)
- bei KCH/KFO: innerhalb desselben Kalendervierteljahres
- bei KB: je Behandlungstag
- bei PAR: dies betrifft alle Leistungen bis zum Abschluss der AIT
- bei ZE: nach dem Eingliederungsdatum
nur noch für die aktuell eingereichte Abrechnung und auch nur bis zum Abschluss der Abrechnung möglich sind.
Nicht betroffen von dieser Regelung des BMV-Z sind ganze Behandlungsfälle aus Vormonaten und Vorquartalen, die von der Praxis noch nicht abgerechnet wurden. Werden solche "Altfälle" zur Abrechnung eingereicht, sind die oben genannten Fristen laut den Einreichungsterminen zu beachten.
Ausschluss der Abrechnung
Stand: 01.08.24
Ausschluss der Abrechnung
Eine Leistungsabrechnung ist bei Versicherten der Regional- und Ersatzkassen nach Ablauf eines Jahres vom Ende des Kalendervierteljahres an gerechnet, in dem sie erbracht worden sind, ausgeschlossen (§ 23 Abs. 7 BMV-Z).
Beispiel: Bei der monatlichen KB-Abrechnung zum 14.08.2024 können alle KB-Leistungen, die zwischen dem 01.07.2023 und 14.08.2024 erbracht wurden, abgerechnet werden.
Eine tabellarische Übersicht über die Einreichungstermine finden Sie auf kzvb.de.