Weitergabe von Röntgenbildern
Stand: 21.06.24
Weitergabe von Röntgenbildern
An Patienten
- Analoge Röntgenbilder: Das Original-Röntgenbild verbleibt in der Praxis. Dem Patienten wird eine Kopie (ggf. gebührenpflichtig, Berechnung gem. § 7 Abs. 2 JVEG)* ausgehändigt.
- Digitale Röntgenbilder: Entweder Übergabe auf Datenträger (ggf. gebührenpflichtig, Berechnung gem. § 7 Abs. 3 JVEG)* oder auf verschlüsseltem Übertragungsweg. Beispiel: Cryptshare
*Nach der Entscheidung des EuGH vom 26. Oktober 2023 (Az.: C-307/22) hat die Herausgabe der ersten Kopie der Patientenakte, zu der auch Röntgenbilder gehören, kostenlos zu erfolgen. Für jede weitere Kopie darf Aufwendungsersatz gemäß § 7 Abs. 2 bzw. 3 JVEG verlangt werden.
An Gutachter
Die Röntgenunterlagen sind gemäß der Anlagen zum BMV-Z unverzüglich nach Erhalt des Begutachtungsauftrages dem Gutachter zuzuleiten.
- Analoge Röntgenbilder: Das Original-Röntgenbild wird dem Gutachter vorübergehend überlassen.
- Digitale Röntgenbilder: Entweder Übergabe auf Datenträger oder besser auf verschlüsseltem Übertragungsweg. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach § 311 Abs. 6 SGB V soll KIM als primärer Übertragungsweg für die Übersendung von Röntgenbildern gewählt werden. Alternativ kann beispielsweise auch Cryptshare verwendet werden.
An die KZVB
- Analoge Röntgenbilder: Das Original-Röntgenbild wird der KZVB vorübergehend überlassen.
- Digitale Röntgenbilder: Auf verschlüsseltem Übertragungsweg über Cryptshare.
An die Prüfungsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Analoge Röntgenbilder: Das Original-Röntgenbild wird der Prüfungsstelle vorübergehend überlassen.
- Digitale Röntgenbilder: Auf verschlüsseltem Übertragungsweg über Cryptshare.
An mit-, weiter- oder nachbehandelnde Kollegen
Vorübergehende Überlassung von Röntgenbilder regelt § 85 Abs. 3 Nr. 3 StrlSchG sowie der Abschnitt B. II. der Behandlungsrichtlinie.
- Analoge Röntgenbilder: Das Original-Röntgenbild wird dem Kollegen vorübergehend überlassen.
- Digitale Röntgenbilder: Entweder Übergabe auf Datenträger oder besser auf verschlüsseltem Übertragungsweg. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach § 311 Abs. 6 SGB V soll KIM als primärer Übertragungsweg für die Übersendung von Röntgenbildern gewählt werden. Alternativ kann beispielsweise auch Cryptshare verwendet werden.