Verwendung Übertragungsbogen
Stand: 01.09.25
Verwendung eines Übertragungsbogens
Aufbissbehelfe können zahnärztlich sowie zahntechnisch in unterschiedlicher Weise hergestellt werden; abhängig von der Vorgehensweise wird die Leistung als Sach- oder Privatleistung eingestuft:
Sachleistung
Zentrische Bissnahme durch den Zahnarzt und zahntechnisch hergestellt, wie im BEL II beschrieben: Abrechnung über die Bema-Nr. K1 und nach BEL II.
Sachleistung bei Verwendung eines Übertragungsbogens
Zentrische Bissnahme durch den Zahnarzt, Ermitteln der arbiträren Scharnierachse inklusive deren Übertragung in einen teiladjustierbaren Artikulator und zahntechnische Herstellung der Schiene nach BEL II: Abrechnung über die Bema-Nr. K1 und Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z für die beschriebenen FAL-Maßnahmen nach GOZ (vgl. Gemeinsame Erklärung GKV-Spitzenverband, VDZI, KZBV zur Berechnungsweise bei der Verwendung eines Gesichtsbogens).
Privatleistung
Erstellen von Registraten in Zentrik, Protrusion und Laterotrusion, Ermitteln der kinematischen Scharnierachse, Übertragen dieser Informationen in einen volladjustierbaren Artikulator und zahntechnische Herstellung unter Berücksichtigung der gewonnenen Informationen. Abrechnung als Privatleistung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z, sowohl zahnärztlich (nach GOZ), als auch zahntechnisch (nach BEB).
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind keine vertragszahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen und dürfen von den Krankenkassen nicht bezuschusst werden.
In der Tabelle ist die Unterscheidung zwischen Sachleistung und Privatleistung zusammengefasst:
GOZ 0040 Schriftlicher Heil- und Kostenplan
|
GOZ 8000 Klinische Funktionsanalyse und Dokumentation oder Analogleistung für CMD-Screening, BSI-Screening
|
GOZ 8010 Zentrallage des Unterkiefers
|
Aufbissbehelf Sachleistung bei Verwendung eines Übertragungsbogens
GOZ 8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung
GOZ 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren
|
Aufbissbehelf Privatleistung mit kinematischer Befundung und Auswertung
GOZ 8030 Kinematische Scharnierachsenbestimmung
GOZ 8060 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren
|
Aufbissbehelf Privatleistung mit elektronischer kinematischer Befundung und Auswertung
GOZ 8035 Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung
GOZ 8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren
|
GOZ 8080, 8090, 8100 Diagnostische Maßnahmen an Modellen, im Mund
|
Die Auflistung ist nicht abschließend, weitere Leistungen sind möglich z. B. Planungsmodelle.