Genehmigung Krankenkasse
Stand: 01.09.25
Genehmigung durch die Krankenkasse
Kiefergelenkserkrankungen
Der Behandlungsplan muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor die Behandlung beginnt.
Im eFormular 2 sind im Feld „Geplante Leistungen“ die geplanten Gebührennummern des Bema und im Feld „Anzahl“ deren voraussichtliche Anzahl einzutragen, bei der Bema-Nr. K4 ist zusätzlich die Anzahl der Interdentalräume anzugeben.
Bei Änderungen zu einem bereits gestellten Antrag ist ein neuer Antrag zu stellen und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung eines Antrags handelt.
Ausnahmen:
- Bei Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung sowie unaufschiebbaren Maßnahmen, die unter die Bema-Nr. K2 fallen, kann die Genehmigung nach Leistungserbringung eingeholt werden.
- Bei der Bundespolizei sind die Bema-Nrn. K1 bis K4 auch ohne Genehmigung abrechenbar.
- Bei der Bundeswehr ist die Bema-Nr. K4 auch ohne Genehmigung abrechenbar.
Gültigkeit des genehmigten Behandlungsplans
Ein Ablaufdatum für den genehmigten Behandlungsplan wurde von den Bundesmantelvertragspartnern nicht vereinbart. Der Behandlungsbeginn muss vor einer Befundveränderung liegen.