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Bema-Nr. 118 bis zu zweimal abrechnungsfähig, im begründeten Ausnahmefall dreimal
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Ab der dritten, im Ausnahmefall ab der vierten Leistung möglich.
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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weitergehende Untersuchungen und Vorhersagen (z. B. Gesichtsästhetik)
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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Bema-Nr. 118 bis zu zweimal abrechnungsfähig, im begründeten Ausnahmefall dreimal
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Ab der dritten, im Ausnahmefall ab der vierten Leistung möglich.
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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weitergehende Untersuchungen und Vorhersagen (z. B. Gesichtsästhetik)
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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Bema-Nr. 118 bis zu zweimal abrechnungsfähig, im begründeten Ausnahmefall dreimal
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Ab der dritten, im Ausnahmefall ab der vierten Leistung möglich.
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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weitergehende Untersuchungen und Vorhersagen (z. B. Gesichtsästhetik)
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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Bema-Nr. 118 nur einmal abrechnungsfähig bei skelettalen Dysgnathien
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Ab der zweiten Leistung, bei skelettalen Dysgnathien, möglich.
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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weitergehende Untersuchungen und Vorhersagen (z. B. Gesichtsästhetik)
Berechnung nach Ziffer 6020 GOZ (ohne Abzug der GKV-Leistung)
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