02. Neue Wurzelstiftkappe im Metallbereich
Stand: 09.09.24
02. Erneuerung der Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker bei Vorliegen einer schleimhautgetragenen Deckprothese einschließlich Einarbeiten des Sekundärteils an die Metallbasis (mit Abformung)
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
4.8 Dentale Verankerung durch Wurzelstiftkappe
6.3 im Metallbereich
Honorar nach Bema
21 Stiftprovisorium
90 Wurzelstiftkappe
100b Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
005 1 Sägemodell
005 3 Modell nach Überabdruck
101 3 Wurzelstiftkappe
134 3 Konfektionsanker
801 0 GE Instandsetzung
802 7 LE Kunststoffsattel
970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung oder Edelmetalllegierung
Materialkosten Konfektionsfertigteil
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Diese Wiederherstellung kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt und abgerechnet werden, eine vorherige Bewilligung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse ist erforderlich.
Die Abrechnung der BEL-Nrn. 801 0 und 802 7 setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Eine Leistung nach der Bema-Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer als Regelversorgung abrechnungsfähig.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.