Ausfüllhinweise KFO-Plan Stand: 01.04.26
eFormular 4 - KFO-Behandlungsplan (Stand 01.04.2026)
1 - Art des Behandlungsplans
Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist anzugeben, ob es sich um einen Behandlungsplan, eine Therapieänderung oder einen Verlängerungsantrag handelt.
Bei einem Verlängerungsantrag sind das Quartal des ursprünglichen Behandlungsbeginns, das Quartal des Beginns der Verlängerung und die voraussichtliche Dauer der Verlängerung in Quartalen anzugeben.
2 - Zahnarztwechsel/Kassenwechsel
In der Gruppe „Zahnarztwechsel/Kassenwechsel“ ist eine Angabe erforderlich, wenn der Versicherte den Zahnarzt wechselt und dieser in die laufende Behandlung einsteigt oder wenn der Versicherte die Krankenkasse wechselt. Ist der Zahnarztwechsel mit einer Neuplanung verbunden, kann dies optional angegeben werden.
3 - KIG-Einstufung
Das Feld „KIG-Einstufung“ ist auszufüllen, wenn als Art des Behandlungsplans „Behandlungsplan bei KFO“ angegeben wird. Es sind nur Werte ab der KIG-Stufe 3 angebbar.
Das Feld „E3/E4 UK“ ist zusätzlich auszufüllen, wenn im Feld „KIG-Einstufung“ eine andere oder höhere KIG-Stufe angegeben wurde, ein festsitzender Unterkieferfrontzahn-Retainer geplant ist und E3 oder E4 im Unterkiefer vorliegt.
4 - Unfall
Das Feld „Unfall“ ist zu kennzeichen, wenn der Behandlung ein Unfall, eine Unfallfolge oder eine Berufskrankheit zugrunde liegt.
5 - Anamnese
Im Feld „Angaben zur Anamnese“ stehen Auswahllisten mit Einträgen zur Beschreibung der Anamnese zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
6 - Diagnose
Je nach Diagnose sind Angaben in einem oder mehreren Feldern zum Oberkiefer, Unterkiefer oder zur Bisslage erforderlich. Dafür stehen Auswahllisten zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
7 - Therapie
Im Feld „Kennzeichen Behandlungsart“ ist anzugeben, ob es sich um eine Frühbehandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8 a-c, eine Frühe Behandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8d oder um eine Erwachsenenbehandlung handelt.
Je nach Therapie sind Angaben in einem oder mehreren Feldern zum Oberkiefer, Unterkiefer oder zur Bisslage erforderlich. Dafür stehen Auswahllisten zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
8 - Verwendete Geräte
Im Feld „Verwendete Geräte“ sind über Auswahllisten Angaben zu den geplanten KFO-Geräten erforderlich. Bei Planung eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers ist das Vorliegen des Behandlungsbedarfsgrads E3 oder E4 zu bestätigen. Zusätzliche Erläuterungen können als Freitext angegeben werden.
9 - Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen
Im Feld „Diagnostik und Behandlung“ sind die Gebührennummern nach BEMA, die Anzahl zur Gebührennummer, die Maßnahmen nach BEMA-Nrn. 119 und 120 sowie die sonstigen Leistungen anzugeben.
Bei einem Antrag auf Therapieänderung, auf Verlängerung der Therapie oder bei einem Zahnarztwechsel mit Einstieg in die laufende Behandlung sind alle Leistungen anzugeben, die ab dem Zeitpunkt der Therapieänderung oder -verlängerung oder des Einstiegs in die Behandlung erbracht werden sollen.
Im Feld „Behandlungsdauer“ ist die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung einschließlich der Retentionszeit in Quartalen anzugeben. Bei einer Therapieänderung ist die voraussichtliche Behandlungsdauer ab dem Beginn der Therapieänderung anzugeben. Bei Verlängerungsanträgen entfällt die Angabe.
Im Feld „Material- und Laborkosten“ ist der Eurobetrag der geschätzten Material- und Laborkosten anzugeben. Bei Anträgen auf Therapieänderung und Verlängerungsanträgen sind die Kosten anzugeben, die ab der Therapieänderung bzw. ab der Verlängerung voraussichtlich entstehen.
Im Feld „Gesamtkosten“ ist der Eurobetrag der voraussichtlichen Gesamtkosten anzugeben. Bei Anträgen auf Therapieänderung und Verlängerungsanträgen sind die Gesamtkosten bezogen auf die Therapieänderung bzw. auf die Verlängerung anzugeben.
10 - Sonstige Angaben: Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist immer dann, wenn der Antrag Bezug auf einen früher gestellten Antrag nimmt, auch die Antragsnummer des ursprünglichen, d. h. des zuletzt genehmigten Behandlungsplans anzugeben. Der Antrag bezieht sich auf einen früheren Antrag, wenn
im Feld „Art des Behandlungsplans“ eine Therapieänderung oder ein Verlängerungsantrag angegeben wird, oder
ein Zahnarztwechsel (ggf. mit gleichzeitigem Kassenwechsel) mit Planübernahme (Einstieg in die Behandlung) angegeben wird.
Bei Anträgen auf Therapieänderung, Verlängerung oder Einstieg in die Behandlung bei einem Zahnarztwechsel, die sich auf Pläne beziehen, die ursprünglich im früheren Papierverfahren an die Krankenkasse übermittelt wurden, bleibt das Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ leer.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist unabhängig von der Art der Planung das Kennzeichen „erstmalige Übermittlung“ zu setzen. Das Kennzeichen „Änderung“ steht hier nicht zur Verfügung, weil nachträgliche Änderungen außer bei Therapieänderung ausgeschlossen sind.
Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist die in Abschnitt ① getroffene Angabe zu wiederholen.
Für die Angabe des Wechselkennzeichens steht eine Auswahlliste zur Verfügung.
Das Feld „Aktenzeichen PVS“ wird vom PVS automatisch befüllt.
11 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
Ausfüllhinweise Zusatzseite KFO-Plan Stand: 01.04.26
Zusatzseite – Informationen zum Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel
Die Zusatzseite ist auszufüllen, wenn im Behandlungsplan im Feld Wechselkennzeichen ein Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel angegeben wird.
Im Feld „Antragsnummer“ ist die auf Seite 1 angegebene Antragsnummer zu wiederholen.
Im Feld „Krankenkassenwechsel/Zahnarztwechsel“ ist die Erläuterung zum angegebenen Wechselkennzeichen zu liefern, z. B. „Gleichzeitiger Krankenkassenwechsel und Zahnarztwechsel Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)“.
Bei einem Krankenkassenwechsel ist im Feld „Antragsnummer vorherige Krankenkasse“ die Antragsnummer des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt genehmigten Behandlungsplans anzugeben. Die Antragsnummer darf nur fehlen, wenn die vorherige Krankenkasse den Behandlungsplan im alten Papierverfahren genehmigt hat.
Bei einem Krankenkassenwechsel sind außerdem das Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse und die Nr. des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt gezahlten Abschlags anzugeben.
Bei einem Zahnarztwechsel mit Planübernahme ist das Quartal zu benennen, in dem der Einstieg in die Behandlung erfolgt.