Beschlüsse des Bewertungsausschusses
Stand: 01.01.26
Beschlüsse des Bewertungsausschusses für zahnärztliche Leistungen (seit 2004)
Grundlage des Bewertungsausschusses ist § 87 SGB V. Der Bewertungsausschuss hat den einheitlichen Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen festzulegen. Der einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Der zahnärztliche Bema wurde zum 01.01.2004 grundlegend neu gefasst.
Der Bewertungsausschuss besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Zahnärzte und ein Vertreter der Krankenkassen. Kommt es im Bewertungsausschuss zu keiner Einigung, kann der Erweiterte Bewertungsausschuss eingesetzt werden. Er wird gebildet aus den Mitgliedern des Bewertungsausschusses, einem unparteiischen Vorsitzenden sowie jeweils zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, die von KZBV bzw. den Spitzenverbänden berufen werden.
Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses bzw. des Erweiterten Bewertungsausschusses haben Rechtswirkung wie der Bundesmantelvertrag. Wir dokumentieren hier die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Änderung des Bema in chronologischer Reihenfolge seit 2004.
Aktualisierung der Gebührennummer ePA1 und ePA2 (Beschluss vom 12.12.2025)
Änderung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Beschluss vom 29.10.2025)
Folgeänderung zur Bema-Nr. UPT (Beschluss vom 13.03.2025)
Amalgamverbot. Bema-Nrn. 13a bis 13d (Beschluss vom 02.10.2024)
Die wichtigsten Punkte der ab Januar gültigen Rechtslage hat die KZBV in einer Übersicht zusammengefasst.
Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen, Konkretisierung von KFO-Leistungen (Beschluss vom 24.04.23)
Einführung der Bema-Nr. ePA1 und Folgeanpassung der Bema-Nr. ePA2 zum 01.01.2023 (Beschluss vom 03.08.2022)
Bema-Gebühren zu TI-Anwendungen eMP, NFD, ePA (Beschluss vom 06.12.2021)
Bema-Gebühren zur Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) (Beschluss vom 15.11.2021)
PAR-Übergangsregelung zum 01.07.2021
Bema-Gebühren 04, CPT, UPT, ATG, MHU, AIT, BEV, 108 und 111 gem. PAR-Richtlinie (Beschluss vom 30.04.2021)
Bema-Gebühren für Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsile und Technikzuschlag (gem. § 87 Abs. 2k und 2l SGB V) (Beschluss vom 19.08.2020)
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V) (Beschluss vom 17.01.2019)
Folgeänderungen des Bema zur Adhäsivbrücke (Beschluss vom 15.06.2018)
Anpassung der Bema-Nr. 13 (Füllungen) aufgrund der EU-Quecksilberverordnung (Beschluss vom 15.06.2018)
Aufnahme der Bema-Nrn. 174 und 107a (gem. § 22a SGB V) sowie Änderung weiterer Gebührennummern (Beschluss vom 19.10.2017)
Anpassung der Bema-Nr. 93 (Adhäsivbrücke) (Beschluss vom 27.04.2016)
Aufnahme der Bema-Nrn. 172 sowie 154 und 155 (gemäß § 87 Abs. 2j SGB V) sowie Änderung weiterer Gebührennummern (Beschluss vom 28.11.2013)
Abrechnungsbestimmung Nr. 2 unter der Nr. 98e (Beschluss vom 12.09.2013)
Aufnahme der Bema-Nr. 171 als Zuschlag für das Aufsuchen von Versicherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen (gem. § 87 Abs. 3 SGB V) und Überführung der Besuchsleistung und Zuschläge in den Bema (Beschluss vom 17.12.2012)
Zugriff auf die GOÄ-Positionen 200, 204 und 210 (Beschluss vom 16.11.2005)
Verschiebung der Bema-Nrn. 101 - 104 in Bema-Teil 2 (Beschluss vom 22.12.2004)
Erweiterter Bewertungsausschuss: Bema-Nr. 01k, KFO-Altfälle 1. Halbjahr 2004, Fluoridierung bei Früherkennungsuntersuchungen (Beschluss vom 10.03.2004)
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen in der gültigen Fassung ab 01.01.2004
Beschluss des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen (EBM)
Verordnungsfähigkeit von Narkosen im Zusammenhang mit den zahnärztlichen mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Leistungen (Beschluss des Bewertungsausschusses - Ärzte vom 8.12.2006)