FAQ zur UKPS
Stand: 01.09.25
FAQ zur Unterkieferprotrusionsschiene
Sind FAL-Leistungen zusätzlich berechnungsfähig?
Aus fachlichen Gründen kommt die Vereinbarung funktionsanalytischer Leistungen grundsätzlich nur in Betracht, wenn nach der anfänglichen Diagnostik nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Kontraindikation vorliegt; diese kann durch eine nicht ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, eine nicht ausreichende aktive Protrusions-Bewegungsmöglichkeit des Unterkiefers oder eine der Versorgung entgegenstehende Kiefergelenksstörung begründet sein. Insoweit dient eine weitergehende Funktionsanalyse der Verifizierung oder Falsifizierung der möglichen Kontraindikation. Die Erfüllung des Leistungsanspruchs des Versicherten darf jedoch nicht von der Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen abhängig gemacht werden.
Wie ist abzurechnen, wenn kein konventioneller Abdruck, sondern ein digitaler Abdruck erfolgt?
Digitale Abformung ist möglich, aber nicht berechnungsfähig.
Wortlaut der Abrechnungsbestimmung zur Bema-Nr. UP3: Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
Wie wird das Individualisieren eines Konfektionslöffels bei der UP2 berechnet?
Die tatsächlich angefallenen Materialkosten können über den Eigenlaborbeleg berechnet werden.
Sind Materialkosten für die Abformung berechnungsfähig?
Pauschalen sind nicht berechnungsfähig. Die Kosten für Abformmaterialien sind in der tatsächlich entstandenen Höhe abrechenbar.
Kann die konsiliarische Erörterung nach der Bema-Nr. 181a/b im Zusammenhang mit der UKPS berechnet werden?
Ja.
Fällt bei der Herstellung der UKPS im Praxislabor Mehrwertsteuer an?
Die UKPS gehört zum unselbständigen Teil der Heilbehandlung und ist steuerfrei.
Wie alt darf die Verordnung sein bzw. wie lange ist die Verordnung gültig?
Für Verordnungen gibt es keine zeitliche Begrenzung.