K1 (mit adjustierter Oberfläche)
Stand: 01.09.25
Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche nach Bema-Nr. K1
Laut der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche nur unter bestimmten Bedingungen indiziert. Diese umfassen:
Kiefergelenksstörungen: Erkrankungen des Kiefergelenks, die Schmerzen oder Funktionsstörungen verursachen.
Myoarthropathien: Muskel- und Gelenkerkrankungen, die das Kiefergelenk betreffen.
Behebung von Fehlgewohnheiten: Maßnahmen zur Korrektur von schädlichen Angewohnheiten, die das Kiefergelenk oder die Zahnstellung beeinträchtigen.
Gemäß der Abrechnungsbestimmung zur Bema-Nr. K1 sind als GKV-Leistung nur bestimmte Arten von Aufbissbehelfen möglich. Diese umfassen:
- Individuell adjustierte Aufbissbehelfe
- Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
- Interzeptoren (nicht metallische)
- Spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken
Eine nicht adjustierte Schiene kann auch durch geeignete Maßnahmen im Mund zu einer adjustierten Schiene fertiggestellt werden:
- Aufbissbehelf nach Bema-Nr. K2 wurde eingegliedert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dieser zu einem Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche umgearbeitet:
Honorar: Bema-Nr. K9
Direktes Verfahren: Praxismaterial für direkte Adjustierung
Indirektes Verfahren: Zahntechnische Leistungen nach BEL-Nr. 403 0, ggf. 710 0
- Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche wird bei Eingliederung direkt im Mund adjustiert:
Honorar: Bema-Nr. K1
Zahntechnische Leistung: Herstellung des Aufbissbehelfs nach BEL-Nr. 402 0
Praxismaterialkosten: Kunststoff für direkte Adjustierung
Die Bema-Nr. K1 kann nicht mit weiteren Aufbissbehelfen nach den Bema-Nrn. K1 bis K3 im Gegenkiefer oder im selben Kiefer abgerechnet werden.