11. Gegossener Stiftaufbau
Stand: 09.09.24
11. Gegossener metallischer Stiftaufbau
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
1.5 Gegossener Stiftaufbau
Honorar nach Bema
21 (ggf.) Stiftprovisorium
18b Gegossener Stiftaufbau
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
104 0 (entweder) Modellation gießen
105 0 (oder) Stiftaufbau
970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Für die Berechnung der Materialkosten für angussfähige Edelmetallstifte ist folgendes zu beachten:
Ein vorgefertigter Wurzelstift aus einer angussfähigen Edelmetalllegierung (z. B. ELD, Permador) ist ein Teil eines gegossenen Stiftaufbaus/einer Stiftkrone und verringert anteilmäßig den Edelmetallverbrauch. Die Materialkosten für den vorgefertigten angussfähigen Edelmetallstift sind als Fertigteil zu den BEL-Nrn. 101 3, 104 0 und 105 0 abrechenbar.
Die Materialkosten für den angussfähigen Stift sind bei der Berechnung der Mehrkosten für Edelmetall zu berücksichtigen.
Adhäsiv befestigte Stifte und nicht-metallische Stiftsysteme gelten als gleichartige Versorgung (Anlage 2 zum BMV-Z):
- Gegossener Stiftaufbau mit adhäsiver Befestigung:
Bema-Nr. 18b, GOZ-Ziffer 2197
- Nicht metallischer, individueller Stiftaufbau mit adhäsiver Befestigung:
§ 6 Abs. 1 GOZ (Analogleistung, z. B. gefräster Keramikstift), GOZ-Ziffer 2197
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.