Behandlerwechsel bei laufender KFO-Behandlung
Stand: 12.12.25
Behandlerwechsel bei laufender KFO-Behandlung
Wechselt der Versicherte während der Behandlung den Vertragszahnarzt, ist vom neuen Vertragszahnarzt entweder ein Antrag mit Neuplanung (Neuaufnahme des Behandlungsfalls) zu stellen oder eine Planübernahme (Einstieg in die laufende Behandlung) auf Grundlage des der Krankenkasse bereits vorliegenden Behandlungsplans des vorherigen Vertragszahnarztes zu beantragen.
Der vorherige Vertragszahnarzt stellt dem neuen Vertragszahnarzt auf Anforderung die benötigten Unterlagen (bspw. Kopie bzw. Ausdruck des Antrags mit Angabe der Abschlagsnummer, über die letztmals abgerechnet wurde, Röntgenbilder oder Modelle), ggf. über den Versicherten, zur Verfügung.
Bei folgenden Änderungen der Einrichtung liegt ein Behandlerwechsel vor:
- Einzelpraxis in BAG oder MVZ
- BAG in Einzelpraxis oder MVZ
- MVZ in BAG oder Einzelpraxis
- Übergabe einer Einzelpraxis
- Neueröffnung einer Institution derselben Rechtsform (BAG, MVZ)
Planübernahme: Wichtige Punkte zum Antrags- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
- Der neue Vertragszahnarzt erstellt einen eigenen Antrag auf Grundlage des der Krankenkasse bereits vorliegenden genehmigten Behandlungsplanes des vorherigen Vertragszahnarztes.
- Es sind die Leistungen aus dem zuletzt genehmigten Antrag anzugeben, die ab dem Einstieg in die Behandlung erbracht werden.
- Im Feld „Behandlerwechsel Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)“ wird der Behandlerwechsel als solcher im PVS gekennzeichnet.
- Die Zusatzseite wird in aller Regel durch das PVS befüllt, entsprechend § 9 Anlage 15 BMV-Z.
- Bei einem Zahnarztwechsel mit Planübernahme ist das Quartal zu benennen, in dem der Einstieg in die Behandlung erfolgt.
- Eine im Zusammenhang mit dem Einstieg in die Behandlung geplante Therapieänderung oder Verlängerung muss im Nachgang an den Antrag zum Behandlungseinstieg separat beantragt werden. Entsprechendes gilt für die Mitteilung über zusätzlich erforderliche Leistungen.
- Die Krankenkasse informiert den neuen Vertragszahnarzt mit einem Antwortdatensatz gemäß § 14 der Anlage 15 BMV-Z über die Genehmigung des Antrags auf Einstieg in die Behandlung; eine erneute inhaltliche Prüfung der Behandlungsplanung findet insoweit nicht statt.
- Übernimmt ein Zweitbehandler die Fortführung der Behandlung nach dem ursprünglichen Behandlungsplan, so kann der Zweitbehandler die restlichen Abschlagszahlungen abrechnen. Hat der Erstbehandler 7 oder mehr Abschlagszahlungen abgerechnet, ist der Zweitbehandler berechtigt, nach Ablauf von 12 Behandlungsquartalen sofort einen Verlängerungsantrag zu stellen. (Nr. 12, Bema-Nr. 119/120)
Antrags- und Genehmigungsverfahren: § 1 Abs. 4 Anlage 4, BMV-Z
Ausfüllhinweise KFO-Behandlungsplan: Anlage 14d, BMV-Z
EBZ-Verfahren. Szenarien: Nr. 11, Teil 2, Anlage 15b, zum BMV-Z
Abrechnung bei Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)
Bei einem Vertragszahnarztwechsel rechnet der vorherige Vertragszahnarzt alle kieferorthopädischen Leistungen ab, die bis zum Zeitpunkt des Vertragszahnarztwechsels bei dem jeweiligen Versicherten erbracht wurden. Der neue Vertragszahnarzt rechnet alle Leistungen ab, die ab dem Einstieg in die Behandlung bei dem jeweiligen Versicherten erbracht wurden. Die Abrechnung eines Abschlags nach den Bema-Nrn. 119/120 darf bezogen auf einen Versicherten nur einmal gegenüber der Krankenkasse erfolgen.
Erstellung und Übermittlung der Abrechnung: Nr. 4.3.6, Anlage 1, BMV-Z