Retainer in der KFO
Stand: 12.12.25
Retainer in der kieferorthopädischen Behandlung
Kieferorthopädische Behandlungen erstrecken sich in der Regel über längere Zeiträume und schließen eine ausreichende Retentionsphase ein.
Maßnahmen zur Retention sind bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Kalenderquartals, für das die letzte Abschlagszahlung geleistet worden ist, Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung, längstens bis zum Abschluss der Behandlung einschließlich der Retention. Ein festsitzender Unterkiefer-Frontzahnretainer ist nur angezeigt, wenn im Behandlungsplan ein Behandlungsbedarfsgrad E3 oder E4 in der Unterkieferfront festgestellt wurde. Der Bedarfsgrad ist ggf. gesondert anzugeben, wenn der Behandlungsplan einen anderen bzw. höheren Behandlungsbedarfsgrad hat. Der Zahnarzt hat danach den Abschluss der Behandlung einschließlich der Retention schriftlich zu bestätigen.
Die Bema-Nr. 126a kann bis zu sechsmal im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung für das Eingliedern eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers abgerechnet werden.
Die Bema-Nr. 127a ist zusätzlich einmal für die Eingliederung eines Teilbogens aus Metall abrechenbar.
Die Bema-Nr. 126d ist für das Entfernen des kieferorthopädischen Attachments nur abrechenbar, wenn sie innerhalb der vertraglich festgelegten Retentionszeit anfällt.
Die genannten Leistungen sind genehmigungspflichtige Leistungen und im Behandlungsplan bzw. Nachtrag von der Krankenkasse zu genehmigen.
Bei einem festsitzenden UK-Frontzahnretainer sind das Wiedereingliedern und/oder der Ersatz sowie die Ausgliederung eines Teilbogens nicht abrechenbar.
KFO-Richtlinie: B. 12
Bema. Teil 3: Bestimmung zu 126a
Zusatzleistung
Eingliedern oder Ausgliedern eines festsitzenden Oberkiefer-Frontzahnretainers.
Wiedereingliedern und/oder Ersatz eines festsitzenden Frontzahnretainers.
Eingliedern oder Ausgliedern eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers, wenn kein Behandlungsbedarfsgrad E3 oder E4 in der Unterkieferfront festgestellt wurde.
Ausgliedern eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers außerhalb der vertraglich festgelegten Retentionszeit, wenn ein Behandlungsbedarfsgrad E3 oder E4 in der Unterkieferfront festgestellt wurde.
Anlage B, BMV-Z: Katalog kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen