6010 (Kiefermodellanalyse, je Leistung nach 0060) Stand: 10.11.24
6010
Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060
Punktzahl 180 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 10,12 € 23,28 € 35,43 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung
Die Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen dient der Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Zahnbogenform und Bisslage bzw. Okklusion. Die Leistung kann im Verlauf einer Behandlung ggf. mehrfach erforderlich werden. Als Methoden kommen z. B. dreidimensionale Analyse, grafische oder metrische Auswertungen in Betracht. Die Wahl der indizierten Methode(n) bestimmt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Sofern mehrere der oben aufgeführten Methoden zur Anwendung kommen, können sie einzeln berechnet werden. Werden andere als die aufgeführten Methoden angewendet, werden sie nach § 6 Abs. 1 berechnet. Die Berechnung der Leistung setzt die Erstellung von Kiefermodellen nach der Nummer 0060 voraus.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 53: Die kieferorthopädische Analyse eines digitalen Situationsmodellpaares (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), das nach optisch-elektronischer Abformung einschließlich einfacher Bissregistrierung zur Diagnose oder Planung vorliegt, stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 6010 für angemessen.
Zusätzlicher Aufwand
Besondere Schwierigkeit bei ausgeprägter Zahnstellungs- bzw. Kieferanomalie
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Eingehende Untersuchung GOZ 0010
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans KFO GOZ 0040
Modelle beider Kiefer zur Diagnose oder Planung GOZ 0060
u. v. m.