6190 (Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen) Stand: 10.11.24
6190
Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen
Abrechnungsbestimmung: Neben der Leistung nach der Nummer 6190 ist die Leistung nach der Nummer 0010 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig.
Punktzahl 140 Punkte Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach Gebühr 7,87 € 18,11 € 27,56 €
Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung:
Das beratende und belehrende Gespräch bezieht sich auf festgestellte schädliche Gewohnheiten und Dysfunktionen sowie Anleitungen zu deren Beseitigung. Es kann sich auf kieferorthopädische Fragestellungen, aber auch auf andere zahnmedizinische Gebiete beziehen. Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig. Diese Leistung kann nicht neben einer „Eingehenden Untersuchung“ nach Nummer 0010 berechnet werden. Eine Beratung zu anderen Fragestellungen kann jedoch nach der Nummer Ä1 daneben erfolgen. Die Leistung kann im Behandlungsverlauf mehrfach berechnet werden.
Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Nr. 58: Das qualifizierte parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch zum personalisierten Behandlungsplan in der 1. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und der DGZMK ist analog berechnungsfähig. Die Leistung umfasst die Aufklärung über: Diagnose, Gründe der Erkrankung, Risikofaktoren, Therapiealternativen, zu erwartende Vor- und Nachteile der Behandlung die Option, die Behandlung nicht durchzuführen sowie die Erläuterung des personalisierten Therapieplanes einschließlich notwendiger Verhaltensänderungen und allgemeinmedizinischer Wechselwirkungen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2110. Die Leistung ist einmal je Parodontitis-Behandlungsstrecke berechnungsfähig. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „2110a“ mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“. Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen sind daneben nicht berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
Dauer des Gesprächs
Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
Erschwerte Compliance
u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ 6200
Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
Vollständige körperliche Untersuchung GOÄ 6
u. v. m.