UP4 (Nachadaption)
Stand: 01.01.23
UP4
Nachadaption des Protrusionsgrads
10 Pkte.
Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst hat.
Gründe des Bewertungsausschusses zur Einführung der Bema-Leistung:
"Im Anschluss an die Erstanpassung der Schiene wird deren Wirksamkeit im weiteren Therapieverlauf vonseiten der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes überprüft, die/der die zahnärztliche Versorgung mit der Schiene veranlasst hat. Erforderliche Nachadaptionen hinsichtlich der Einstellung des Protrusionsgrads werden von der Vertragszahnärztin oder dem Vertragszahnarzt vorgenommen. Hierfür werden 10 Punkte angesetzt. Die Nachadaption kann auf Veranlassung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes erfolgen. Des Weiteren kann eine Nachadaption des Protrusionsgrads aus zahnärztlicher Indikation erforderlich werden. Auch sie erfolgt in Abstimmung mit der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt."
KZVB-Hinweise
- Die Abrechenbarkeit von Maßnahmen zur Einstellung des Protrusionsgrades wird nach Eingliederung der UKPS in drei Phasen unterschieden:
- Eingewöhnungsphase - Bema-Nr. UP5: Nachjustierung aufgrund zahnmedizinischer Erfordernisse durch den Zahnarzt; endet mit Erreichen der „zahnärztlichen Therapieposition“
- Titrationsphase - Bema-Nr. UP4: Nachadaption in Abstimmung mit Vertragsarzt; endet mit Erreichen einer schlafmedizinisch ausreichenden Wirkung
- Therapiephase mit Recall – Bema-Nr. UP4 bzw. UP5: regelmäßige zahnärztliche Langzeitkontrolle, ggf. Nachadaption in Abstimmung mit Vertragsarzt