Ausfüllhinweise PAR Blatt 1 Stand: 01.04.26
eFormular 5 - Parodontalstatus (Stand 01.04.2026)
Blatt 1
1 - Parodontalstatus vom ____
Im Datumsfeld ist das Datum der Befunderhebung (BEMA-Nr. 4) anzugeben.
2 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei Änderung eines Antrags die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist anzugeben, ob es sich um eine Erstplanung oder um einen Änderungsantrag zu einem bereits eingereichten Plan handelt.
Als „Art des Behandlungsplans“ ist immer „Behandlungsplan PAR“ anzugeben.
Im Feld „Wechselkennzeichen“ ist anhand einer Auswahlliste ein Kennzeichen zum Vorliegen eines Krankenkassen- oder Zahnarztwechsels einzutragen.
Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
3 - Allgemeine und parodontitisspezifische Anamnese
Die parodontitisspezifische Anamnese umfasst die Erhebung der Risikofaktoren für die Parodontitis – Diabetes mellitus und Rauchen. Sollte diesbezüglich eine positive Anamnese vorliegen, wird dies durch das Ankreuzen des jeweiligen Kästchens kenntlich gemacht.
Diabetes und Rauchen nehmen Einfluss auf die Ermittlung des Grads der Erkrankung. In der Datengruppe „Grad (Progression)“ sind daher genauere Angaben erforderlich (siehe unten).
Für Angaben hinsichtlich der allgemeinen Anamnese ist das Freitextfeld „Sonstiges“ vorgesehen.
4 - Spezielle Vorgeschichte
Sofern bereits eine PAR-Therapie durchgeführt wurde, ist die Angabe des Jahres in dem Feld (ggf. geschätzt) einzutragen. Bei einer PAR-Erstbehandlung bleibt das Feld leer.
5 - Diagnose
Gemäß § 4 der PAR-Richtlinie besteht eine Behandlungsbedürftigkeit, wenn eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt und eine der Diagnosen „Parodontitis“, „Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen“ und „Andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen“ gestellt wird.
Die zutreffende Diagnose ist anzukreuzen.
Bei einer Parodontitis als Manifestation einer systemischen Erkrankung ist die systemische Erkrankung im Freitextfeld einzutragen.
6 - Stadium (Schweregrad der Erkrankung)
Für die Festlegung des Stadiums werden die Schwere und die Komplexität der Erkrankung ermittelt. Die Angaben zum marginalen Knochenabbau (KA) anhand von Röntgenbildern und zum Zahnverlust aufgrund von Parodontitis liefern erste Hinweise auf die Schwere der Erkrankung und die Einordnung in ein bestimmtes Stadium. Komplexitätsfaktoren können eine Höherstufung des Stadiums bewirken. Stellt der Zahnarzt das Vorliegen von solchen Faktoren fest, sind entsprechende Angaben zu treffen.
Beim Ausfüllen der Datenfelder in der Tabelle ist zu beachten:
In der Zeile „Röntg. Knochenabbau“ oder der Zeile „oder interdentaler CAL“ muss eine Angabe erfolgen. Die Zeile „oder interdentaler CAL“ ist zu befüllen, wenn das Stadium nicht anhand des röntgenologischen Knochenabbaus ermittelbar ist.
In der Zeile „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ muss eine Angabe erfolgen.
Die Zeile „Komplexitätsfaktoren“ bleibt frei, wenn keiner der Faktoren vorliegt.
In der ersten Zeile ist das Stadium anzukreuzen, das den Patienten insgesamt charakterisiert. Dabei ist das höchste Stadium ausschlaggebend, das bei den Parametern „Röntg. Knochenabbau“, „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ oder „Komplexitätsfaktoren“ angekreuzt wurde. Im Ergebnis bemisst sich das Stadium der Erkrankung nach dem höchsten markierten Wert.
Bei allen Kriterien ist der in der Dentition höchste gefundene Wert anzugeben. Ggf. moderatere Befunde in anderen Bereichen der Dentition sind in der Patientendokumentation zu vermerken.
Ermittlung der Schwere:
Auf dem Röntgenbild wird der Bereich der Dentition bestimmt, der den stärksten Knochenabbau (horizontaler/vertikaler Abbau) aufweist. Dieser Befund wird als prozentualer Knochenabbau in Bezug zur Wurzellänge in der Zeile „Röntg. Knochenabbau (KA)“ dokumentiert.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein richtlinienkonformes Röntgenbild zur Bestimmung des Knochenabbaus nicht zur Verfügung steht und nicht angefertigt werden kann. In diesen Fällen ist anstelle des Knochenabbaus der interdentale klinische Attachmentverlust (CAL) anzugeben: In der Zeile „(oder interdentaler CAL)“ ist anzukreuzen, in welchem Millimeterbereich der am höchsten gemessene CAL Wert liegt. Für die Bestimmung des Grads (Knochenabbauindex) muss dann in diesen Fällen auf Röntgenbilder zurückgegriffen werden, die ggf. älter als 12 Monate sind.
In der Zeile „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ ist anzukreuzen, ob und in welcher der angegebenen Größenordnungen dem Patienten Zähne durch Parodontitis verloren gegangen sind. Fehlen dem Patienten Zähne, hat der Zahnarzt die Ursache dafür zu prüfen. Kann die Ursache für Zahnverlust nicht eruiert werden, ist das Kästchen „Nein“ anzukreuzen.
Komplexität:
Die Zeile „Komplexitätsfaktoren“ enthält Ankreuzfelder für drei Gruppen sogenannter Komplexitätsfaktoren. Zu den Faktoren zählen unter anderem bestimmte Sondierungstiefen, fortgeschrittener Furkationsbefall (Grad II/III) und die Notwendigkeit der Rehabilitation aufgrund mastikatorischer Dysfunktion. Das jeweilig zutreffende Feld ist anzukreuzen, auch wenn nur ein Faktor aus dieser Gruppe vorliegt. Das bedeutet, dass schon das Vorliegen eines einzigen Komplexitätsfaktors (ggf. nur an einem Zahn) ausreicht, um die Diagnose hin zu einem höheren Stadium zu verändern.
Hinweis zur Abgrenzung von Stadium III und IV: Die Stadien III und IV unterscheiden sich in der Zahl der durch Parodontitis verloren gegangener Zähne und/oder der Notwendigkeit einer komplexen Rehabilitation aufgrund mastikatorischer Dysfunktion. Die Gründe für die Rehabilitation können Auffächerung der Zähne, Zahnwanderung, ausgeprägte Kammdefekte, Verlust der Bisshöhe usw. sein.
7 - Ausmaß/Verteilung
Das Ausmaß bzw. die Verteilung der Erkrankung ist für dasjenige Stadium anzugeben, das die Diagnose definiert (also das höchste Stadium).
8 - Grad (Progression)
Im Abschnitt „Grad (Progression)“ ist in jeder Zeile eine Angabe erforderlich. Für die Bestimmung des Knochenabbauindex wird an dem am stärksten betroffenen Zahn der prozentuale Knochenabbau in Bezug zur Wurzellänge durch das Alter des Patienten dividiert [KA (%)/Alter].
Die Risikofaktoren Diabetes und Rauchen haben Einfluss auf die Gradeinteilung. Sie führen aber nur zur Hochstufung des Grads (nur „Upgrade“ möglich). Ist der Patient Diabetiker oder Raucher, wird der Erkrankung mindestens ein Grad B, je nach den Werten ein Grad C zugeordnet (es reicht bereits ein Risikofaktor für die Höherstufung des Grads). Der Patient ist nach seinen Rauchgewohnheiten zu befragen. Diabetiker werden nach dem HbA 1c-Wert befragt, den sie ggf. über ihren Hausarzt in Erfahrung bringen können.
Ausfüllhinweise PAR Blatt 2 Stand: 01.04.26
eFormular 5 - Parodontalstatus (Stand 01.04.2026)
Blatt 2
1 - Parodontalstatus vom ____
Im Datumsfeld ist das Datum der Befunderhebung (BEMA-Nr. 4) anzugeben.
2 - Angaben zum Zahnstatus
Im Antrag muss für die Krankenkasse erkennbar sein, welche Zähne schon deshalb nicht der systematischen PAR-Behandlung unterliegen, weil sie fehlen oder außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung liegen. Für diese Kennzeichnung wurde das eFormular um die Zeilen „Zahnstatus“ ergänzt.
Um einen fehlenden, im Sinne der PAR-Behandlung nicht vorhandenen natürlichen Zahn zu kennzeichnen, ist der Status mit Ziffer 1 (fehlender Zahn) anzugeben.
Ein nicht erhaltungswürdiger Zahn (Status Ziffer 2) ist immer dann anzugeben, wenn der Zahn aufgrund seiner Werte nicht unter die PAR-Richtlinie fällt und nur extrahiert oder nach privater Vereinbarung behandelt werden könnte.
Dem Vertragszahnarzt steht es frei, das Vorliegen einer prothetischen Versorgung unter Verwendung der weiteren Ziffern 3 bis 6 anzugeben.
3 - Antiinfektiöse Therapie (AIT)
Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „AIT“. Die Felder sind an allen Zähnen anzukreuzen, bei denen ein geschlossenes Vorgehen geplant ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Sondierungstiefe von größer/gleich 4 mm an mindestens einer Messstelle des betreffenden Zahns.
4 -Furkationsbefall (FB)
Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „FB“. Hier ist für jeden infrage kommenden Zahn der höchste Grad des Furkationsbefalls in das dem Zahn zugehörige Kästchen wie folgt einzutragen:
Grad 0 = keine Furkationsbeteiligung sondierbar Grad I = bis 3 mm in horizontaler Richtung sondierbar Grad II = mehr als 3 mm in horizontaler Richtung, jedoch nicht durchgängig sondierbar Grad III = durchgängig sondierbar
Im PVS-System ist das Feld mit „0“ vorbelegt, so dass lediglich Abweichungen von „0“ einzutragen sind.
5 - Angaben im Kasten „Zahnschema“
Sondierungstiefen
Die gemessenen Sondierungstiefen sind im Zahnschema an mindestens zwei Stellen pro Zahn, eine davon mesioapproximal und eine davon distoapproximal, in Millimetern (ganze Zahlen ohne Komma-/Nachkommastellen) einzutragen. Liegt die Sondierungstiefe zwischen zwei Millimetermarkierungen, wird der Wert auf den nächsten ganzen Millimeter kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Für die Angabe der Sondierungstiefen stehen maximal 6 Messstellen zur Verfügung (siehe in der Zahnkrone eingezeichnete Segmente).
Sondierungsblutung
Sollte bei der Messung der Sondierungstiefen an der Messstelle eine Blutung auftreten, ist diese mit einem Sternchen hinter der angegebenen Sondierungstiefe kenntlich zu machen.
Zahnlockerung
Der Grad der Zahnlockerung ist in das zentrale Feld der gezeichneten Zahnkrone wie folgt einzutragen:
Grad 0 = normale Zahnbeweglichkeit Grad I = gering horizontal (0,2 mm – 1 mm) Grad II = moderat horizontal (mehr als 1 mm) Grad III = ausgeprägt horizontal (mehr als 2 mm) und in vertikaler Richtung
Im PVS-System ist das Feld mit „0“ vorbelegt, so dass lediglich Abweichungen von „0“ einzutragen sind.
6 - Bemerkungen
Im Feld „Bemerkungen“ kann z. B. angegeben werden, ob Zähne richtlinienüberschreitend (Knochenabbau > 75 % oder Furkationsbefall von Grad III bei gleichzeitigem Vorliegen von Lockerungsgrad III) auf Wunsch des Versicherten außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung therapiert werden. In diesem Fall sind auch die betroffenen Zähne anzugeben.
7 - Geplante Leistungen
Leistungen, die im Rahmen der systematischen PAR-Therapie nur einmalig erbracht werden können, sind im PVS-System mit einer Anzahl von 1 vorbefüllt.
Einzutragen ist die Anzahl der Leistungen nach AIT a und AIT b.
Ggf. weitere zahnärztliche Leistungen (BEMA-Nrn. 108 und 111) sind meist nicht vor der Behandlung planbar und deshalb nicht als geplante Leistungen anzugeben. Die Leistungen sind entsprechend ihrer erbrachten Anzahl abrechnungsfähig.
Bei einem Antrag auf Zahnarztwechsel mit Planübernahme sind die ab dem Einstieg in die Behandlung noch zu erbringenden Leistungen einzutragen.
8 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des PAR-Status anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.