Rechtsgrundlagen Verträge Bund (BMV-Z und sonstige Verträge) Anlage 14d: Ausfüllhinweise zu den eFormularen eFormulare aus dem vertragszahnärztlichen Bereich eFormular 2 - KB/KGL Stand: 01.04.25
6.28 Kennzeichen der Anamnese des Versicherten (KFO) Stand: 01.01.25
6.28 Kennzeichen der Anamnese des Versicherten (KFO)
Kieferorthopädisch vorbehandelt
Zustand nach Trauma der Zähne [Zahnangabe]
Metall-/Kunststoffallergie
Gehäuftes familiäres Vorkommen der Anomalie
Folgen vorzeitigen Zahnverlusts
Wachstumsmaximum überschritten
Nichtanlage von [Zahnangabe]
Andere kraniofaziale Anomalie
Ausfüllhinweise Anzeige PAR-Behandlung (§ 22a SGB V) Stand: 01.04.26
eFormular 5e - Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V (Stand 01.04.2026)
1 - Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten, Leistungen in einem bedarfsgerecht modifizierten Umfang zur Behandlung einer Parodontitis festgelegt, die anstelle der systematischen Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie erbracht werden können. Die Leistungen ermöglichen eine niedrigschwellige Behandlung, wenn eine systematische Behandlung der Parodontitis, wie sie in der PAR Richtlinie geregelt ist, nicht möglich ist. Die Behandlung ist nicht genehmigungspflichtig, sie muss aber der Krankenkasse angezeigt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Versicherte ist einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet oder erhält Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX (die Anspruchsberechtigung sollte vom Zahnarzt in der Patientenakte dokumentiert werden).
Bei dem Versicherten ist die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene oder die Kooperationsfähigkeit eingeschränkt oder nicht gegeben oder es besteht die Notwendigkeit der Behandlung in Allgemeinnarkose.
Es liegen Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr vor.
2 - Begründung
Mindestens einer der im Abschnitt „Begründung“ aufgeführten Gründe muss vorliegen, um die modifizierte PAR-Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen zu können. Je nach Vorliegen können mehrere Gründe angekreuzt werden.
Nach Abschnitt B V Nr. 2 b der Behandlungsrichtlinie kann bei Versicherten, die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen, in Ausnahmefällen an Zähnen mit einer Sondierungstiefe von 6 mm oder mehr anstelle der antiinfektiösen Therapie eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) erfolgen.
Daraus ergibt sich, dass – anders als bei der systematischen Behandlung – dem offenen kein geschlossenes Vorgehen vorausgeht. Damit können unterschiedliche Zähne in derselben Sitzung je nach Indikation im Wege einer AIT bzw. im Wege einer CPT behandelt werden, sodass eine erneute Allgemeinnarkose vermieden wird. Die CPT ist bezogen auf einen Zahn immer anstelle der AIT durchzuführen, nicht zusätzlich zu dieser.
Wenn im Ausnahmefall des offenen Vorgehens zeitgleich Zähne eine Behandlung mit geschlossenem Vorgehen erhalten sollen, ist sowohl die Begründung „Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – geschlossenes Vorgehen“ als auch die Begründung „Ausnahmefall: Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – offenes Vorgehen an Zähnen mit ST ≥ 6 mm“ anzukreuzen.
Versicherte nach § 22a SGB V mit eingeschränkter oder fehlender Mundhygiene- oder Kooperationsfähigkeit, die nicht einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen, haben, sofern für sie nach dem eFormular 5e Leistungen angezeigt werden, keinen Anspruch auf eine CPT.
3 - Anzuzeigende Leistungen
In den Zeilen „AIT a“ und „AIT b“ sowie „CPT a“ und „CPT b“ sind die betreffenden Zähne und die Anzahl der Leistungen anzugeben. Es ist möglich, Zahngebiete mit Bindestrichen anzugeben.
Bei einem Zahnarztwechsel mit Planübernahme sind die ab dem Einstieg in die Behandlung noch zu erbringenden Leistungen anzugeben.
Weitere zahnärztliche Leistungen wie die BEMA-Nrn. 108 und 111 sind meist nicht vor der Behandlung planbar und deshalb nicht als geplante Leistungen anzugeben. Diese Leistungen sind in der Anzahl abrechnungsfähig, in der sie erbracht wurden.
4 - Datum, Unterschrift und Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum der Anzeige anzugeben. Die elektronische Anzeige wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
5 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen. Diese wird aus verwaltungstechnischen Gründen benötigt, obwohl es sich hier um eine Anzeige und nicht um einen Antrag handelt.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei nachträglicher Änderung der Anzeige die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei einer Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung handelt. Bei einer Änderung ist eine neue Anzeige zu übermitteln und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung einer Anzeige handelt.
Unter „Art des Behandlungsplans“ ist zu bestätigen, dass es sich um die Anzeige einer Behandlung von PAR bei § 22a-Versicherten handelt. Im Feld „Wechselkennzeichen“ ist anhand einer Auswahlliste ein Kennzeichen zum Vorliegen eines Krankenkassen- oder Zahnarztwechsels einzutragen.
Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt
Ausfüllhinweise PAR Blatt 1 Stand: 01.04.26
eFormular 5 - Parodontalstatus (Stand 01.04.2026)
Blatt 1
1 - Parodontalstatus vom ____
Im Datumsfeld ist das Datum der Befunderhebung (BEMA-Nr. 4) anzugeben.
2 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei Änderung eines Antrags die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist anzugeben, ob es sich um eine Erstplanung oder um einen Änderungsantrag zu einem bereits eingereichten Plan handelt.
Als „Art des Behandlungsplans“ ist immer „Behandlungsplan PAR“ anzugeben.
Im Feld „Wechselkennzeichen“ ist anhand einer Auswahlliste ein Kennzeichen zum Vorliegen eines Krankenkassen- oder Zahnarztwechsels einzutragen.
Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
3 - Allgemeine und parodontitisspezifische Anamnese
Die parodontitisspezifische Anamnese umfasst die Erhebung der Risikofaktoren für die Parodontitis – Diabetes mellitus und Rauchen. Sollte diesbezüglich eine positive Anamnese vorliegen, wird dies durch das Ankreuzen des jeweiligen Kästchens kenntlich gemacht.
Diabetes und Rauchen nehmen Einfluss auf die Ermittlung des Grads der Erkrankung. In der Datengruppe „Grad (Progression)“ sind daher genauere Angaben erforderlich (siehe unten).
Für Angaben hinsichtlich der allgemeinen Anamnese ist das Freitextfeld „Sonstiges“ vorgesehen.
4 - Spezielle Vorgeschichte
Sofern bereits eine PAR-Therapie durchgeführt wurde, ist die Angabe des Jahres in dem Feld (ggf. geschätzt) einzutragen. Bei einer PAR-Erstbehandlung bleibt das Feld leer.
5 - Diagnose
Gemäß § 4 der PAR-Richtlinie besteht eine Behandlungsbedürftigkeit, wenn eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt und eine der Diagnosen „Parodontitis“, „Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen“ und „Andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen“ gestellt wird.
Die zutreffende Diagnose ist anzukreuzen.
Bei einer Parodontitis als Manifestation einer systemischen Erkrankung ist die systemische Erkrankung im Freitextfeld einzutragen.
6 - Stadium (Schweregrad der Erkrankung)
Für die Festlegung des Stadiums werden die Schwere und die Komplexität der Erkrankung ermittelt. Die Angaben zum marginalen Knochenabbau (KA) anhand von Röntgenbildern und zum Zahnverlust aufgrund von Parodontitis liefern erste Hinweise auf die Schwere der Erkrankung und die Einordnung in ein bestimmtes Stadium. Komplexitätsfaktoren können eine Höherstufung des Stadiums bewirken. Stellt der Zahnarzt das Vorliegen von solchen Faktoren fest, sind entsprechende Angaben zu treffen.
Beim Ausfüllen der Datenfelder in der Tabelle ist zu beachten:
In der Zeile „Röntg. Knochenabbau“ oder der Zeile „oder interdentaler CAL“ muss eine Angabe erfolgen. Die Zeile „oder interdentaler CAL“ ist zu befüllen, wenn das Stadium nicht anhand des röntgenologischen Knochenabbaus ermittelbar ist.
In der Zeile „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ muss eine Angabe erfolgen.
Die Zeile „Komplexitätsfaktoren“ bleibt frei, wenn keiner der Faktoren vorliegt.
In der ersten Zeile ist das Stadium anzukreuzen, das den Patienten insgesamt charakterisiert. Dabei ist das höchste Stadium ausschlaggebend, das bei den Parametern „Röntg. Knochenabbau“, „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ oder „Komplexitätsfaktoren“ angekreuzt wurde. Im Ergebnis bemisst sich das Stadium der Erkrankung nach dem höchsten markierten Wert.
Bei allen Kriterien ist der in der Dentition höchste gefundene Wert anzugeben. Ggf. moderatere Befunde in anderen Bereichen der Dentition sind in der Patientendokumentation zu vermerken.
Ermittlung der Schwere:
Auf dem Röntgenbild wird der Bereich der Dentition bestimmt, der den stärksten Knochenabbau (horizontaler/vertikaler Abbau) aufweist. Dieser Befund wird als prozentualer Knochenabbau in Bezug zur Wurzellänge in der Zeile „Röntg. Knochenabbau (KA)“ dokumentiert.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein richtlinienkonformes Röntgenbild zur Bestimmung des Knochenabbaus nicht zur Verfügung steht und nicht angefertigt werden kann. In diesen Fällen ist anstelle des Knochenabbaus der interdentale klinische Attachmentverlust (CAL) anzugeben: In der Zeile „(oder interdentaler CAL)“ ist anzukreuzen, in welchem Millimeterbereich der am höchsten gemessene CAL Wert liegt. Für die Bestimmung des Grads (Knochenabbauindex) muss dann in diesen Fällen auf Röntgenbilder zurückgegriffen werden, die ggf. älter als 12 Monate sind.
In der Zeile „Zahnverlust aufgrund von Parodontitis“ ist anzukreuzen, ob und in welcher der angegebenen Größenordnungen dem Patienten Zähne durch Parodontitis verloren gegangen sind. Fehlen dem Patienten Zähne, hat der Zahnarzt die Ursache dafür zu prüfen. Kann die Ursache für Zahnverlust nicht eruiert werden, ist das Kästchen „Nein“ anzukreuzen.
Komplexität:
Die Zeile „Komplexitätsfaktoren“ enthält Ankreuzfelder für drei Gruppen sogenannter Komplexitätsfaktoren. Zu den Faktoren zählen unter anderem bestimmte Sondierungstiefen, fortgeschrittener Furkationsbefall (Grad II/III) und die Notwendigkeit der Rehabilitation aufgrund mastikatorischer Dysfunktion. Das jeweilig zutreffende Feld ist anzukreuzen, auch wenn nur ein Faktor aus dieser Gruppe vorliegt. Das bedeutet, dass schon das Vorliegen eines einzigen Komplexitätsfaktors (ggf. nur an einem Zahn) ausreicht, um die Diagnose hin zu einem höheren Stadium zu verändern.
Hinweis zur Abgrenzung von Stadium III und IV: Die Stadien III und IV unterscheiden sich in der Zahl der durch Parodontitis verloren gegangener Zähne und/oder der Notwendigkeit einer komplexen Rehabilitation aufgrund mastikatorischer Dysfunktion. Die Gründe für die Rehabilitation können Auffächerung der Zähne, Zahnwanderung, ausgeprägte Kammdefekte, Verlust der Bisshöhe usw. sein.
7 - Ausmaß/Verteilung
Das Ausmaß bzw. die Verteilung der Erkrankung ist für dasjenige Stadium anzugeben, das die Diagnose definiert (also das höchste Stadium).
8 - Grad (Progression)
Im Abschnitt „Grad (Progression)“ ist in jeder Zeile eine Angabe erforderlich. Für die Bestimmung des Knochenabbauindex wird an dem am stärksten betroffenen Zahn der prozentuale Knochenabbau in Bezug zur Wurzellänge durch das Alter des Patienten dividiert [KA (%)/Alter].
Die Risikofaktoren Diabetes und Rauchen haben Einfluss auf die Gradeinteilung. Sie führen aber nur zur Hochstufung des Grads (nur „Upgrade“ möglich). Ist der Patient Diabetiker oder Raucher, wird der Erkrankung mindestens ein Grad B, je nach den Werten ein Grad C zugeordnet (es reicht bereits ein Risikofaktor für die Höherstufung des Grads). Der Patient ist nach seinen Rauchgewohnheiten zu befragen. Diabetiker werden nach dem HbA 1c-Wert befragt, den sie ggf. über ihren Hausarzt in Erfahrung bringen können.
Ausfüllhinweise KFO-Plan Stand: 01.04.26
eFormular 4 - KFO-Behandlungsplan (Stand 01.04.2026)
1 - Art des Behandlungsplans
Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist anzugeben, ob es sich um einen Behandlungsplan, eine Therapieänderung oder einen Verlängerungsantrag handelt.
Bei einem Verlängerungsantrag sind das Quartal des ursprünglichen Behandlungsbeginns, das Quartal des Beginns der Verlängerung und die voraussichtliche Dauer der Verlängerung in Quartalen anzugeben.
2 - Zahnarztwechsel/Kassenwechsel
In der Gruppe „Zahnarztwechsel/Kassenwechsel“ ist eine Angabe erforderlich, wenn der Versicherte den Zahnarzt wechselt und dieser in die laufende Behandlung einsteigt oder wenn der Versicherte die Krankenkasse wechselt. Ist der Zahnarztwechsel mit einer Neuplanung verbunden, kann dies optional angegeben werden.
3 - KIG-Einstufung
Das Feld „KIG-Einstufung“ ist auszufüllen, wenn als Art des Behandlungsplans „Behandlungsplan bei KFO“ angegeben wird. Es sind nur Werte ab der KIG-Stufe 3 angebbar.
Das Feld „E3/E4 UK“ ist zusätzlich auszufüllen, wenn im Feld „KIG-Einstufung“ eine andere oder höhere KIG-Stufe angegeben wurde, ein festsitzender Unterkieferfrontzahn-Retainer geplant ist und E3 oder E4 im Unterkiefer vorliegt.
4 - Unfall
Das Feld „Unfall“ ist zu kennzeichen, wenn der Behandlung ein Unfall, eine Unfallfolge oder eine Berufskrankheit zugrunde liegt.
5 - Anamnese
Im Feld „Angaben zur Anamnese“ stehen Auswahllisten mit Einträgen zur Beschreibung der Anamnese zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
6 - Diagnose
Je nach Diagnose sind Angaben in einem oder mehreren Feldern zum Oberkiefer, Unterkiefer oder zur Bisslage erforderlich. Dafür stehen Auswahllisten zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
7 - Therapie
Im Feld „Kennzeichen Behandlungsart“ ist anzugeben, ob es sich um eine Frühbehandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8 a-c, eine Frühe Behandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8d oder um eine Erwachsenenbehandlung handelt.
Je nach Therapie sind Angaben in einem oder mehreren Feldern zum Oberkiefer, Unterkiefer oder zur Bisslage erforderlich. Dafür stehen Auswahllisten zur Verfügung sowie ein zusätzliches Freitextfeld. Das Freitextfeld kann genutzt werden, wenn keiner der in dem Schlüsselverzeichnis enthaltenen Schlüssel Anwendung finden kann.
8 - Verwendete Geräte
Im Feld „Verwendete Geräte“ sind über Auswahllisten Angaben zu den geplanten KFO-Geräten erforderlich. Bei Planung eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers ist das Vorliegen des Behandlungsbedarfsgrads E3 oder E4 zu bestätigen. Zusätzliche Erläuterungen können als Freitext angegeben werden.
9 - Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen
Im Feld „Diagnostik und Behandlung“ sind die Gebührennummern nach BEMA, die Anzahl zur Gebührennummer, die Maßnahmen nach BEMA-Nrn. 119 und 120 sowie die sonstigen Leistungen anzugeben.
Bei einem Antrag auf Therapieänderung, auf Verlängerung der Therapie oder bei einem Zahnarztwechsel mit Einstieg in die laufende Behandlung sind alle Leistungen anzugeben, die ab dem Zeitpunkt der Therapieänderung oder -verlängerung oder des Einstiegs in die Behandlung erbracht werden sollen.
Im Feld „Behandlungsdauer“ ist die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung einschließlich der Retentionszeit in Quartalen anzugeben. Bei einer Therapieänderung ist die voraussichtliche Behandlungsdauer ab dem Beginn der Therapieänderung anzugeben. Bei Verlängerungsanträgen entfällt die Angabe.
Im Feld „Material- und Laborkosten“ ist der Eurobetrag der geschätzten Material- und Laborkosten anzugeben. Bei Anträgen auf Therapieänderung und Verlängerungsanträgen sind die Kosten anzugeben, die ab der Therapieänderung bzw. ab der Verlängerung voraussichtlich entstehen.
Im Feld „Gesamtkosten“ ist der Eurobetrag der voraussichtlichen Gesamtkosten anzugeben. Bei Anträgen auf Therapieänderung und Verlängerungsanträgen sind die Gesamtkosten bezogen auf die Therapieänderung bzw. auf die Verlängerung anzugeben.
10 - Sonstige Angaben: Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist immer dann, wenn der Antrag Bezug auf einen früher gestellten Antrag nimmt, auch die Antragsnummer des ursprünglichen, d. h. des zuletzt genehmigten Behandlungsplans anzugeben. Der Antrag bezieht sich auf einen früheren Antrag, wenn
im Feld „Art des Behandlungsplans“ eine Therapieänderung oder ein Verlängerungsantrag angegeben wird, oder
ein Zahnarztwechsel (ggf. mit gleichzeitigem Kassenwechsel) mit Planübernahme (Einstieg in die Behandlung) angegeben wird.
Bei Anträgen auf Therapieänderung, Verlängerung oder Einstieg in die Behandlung bei einem Zahnarztwechsel, die sich auf Pläne beziehen, die ursprünglich im früheren Papierverfahren an die Krankenkasse übermittelt wurden, bleibt das Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ leer.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist unabhängig von der Art der Planung das Kennzeichen „erstmalige Übermittlung“ zu setzen. Das Kennzeichen „Änderung“ steht hier nicht zur Verfügung, weil nachträgliche Änderungen außer bei Therapieänderung ausgeschlossen sind.
Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist die in Abschnitt ① getroffene Angabe zu wiederholen.
Für die Angabe des Wechselkennzeichens steht eine Auswahlliste zur Verfügung.
Das Feld „Aktenzeichen PVS“ wird vom PVS automatisch befüllt.
11 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
Ausfüllhinweise HKP Stand: 01.04.26
eFormular 3 - Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz (Stand 01.04.2026)
1 - Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan
Der Vertragszahnarzt hat im Heil- und Kostenplan den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und bei gleich- und andersartiger Versorgung die tatsächlich geplante Versorgung anzugeben.
Es sind ausschließlich die in der Technischen Anlage zum Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren (Anlage 15a BMV-Z) vereinbarte Kürzel zu verwenden.
Bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne für die Befundklasse 2 zählt ein Lückenschluss nicht als fehlender Zahn und hat keine Auswirkung auf das Vorliegen einer Freiendsituation. Ein Lückenschluss wird mit dem vereinbarten Kürzel im Zahnschema gekennzeichnet.
Die Zähne im Lückengebiss sind entsprechend ihrer topographischen Lage in das Zahnschema einzutragen. Die topographische Lage entscheidet auch über den Ansatz der Verblendzuschüsse nach den Nrn. 1.3 und 2.7. So ist beispielsweise ein Verblendzuschuss ansetzbar, wenn ein unterer zweiter Prämolar an der Stelle eines fehlenden ersten Prämolaren steht.
Mit dem Kürzel „ur“ sind zum einen im Zusammenhang mit der Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes diejenigen Zähne zu kennzeichnen, deren natürliche Zahnkronen keine ausreichende Retention für die Halteelemente des Zahnersatzes aufweisen. Zum anderen sind bei Brückenversorgungen diejenigen Zähne mit „ur“ zu kennzeichnen, die aus statischen und funktionellen Gründen als zusätzliche Pfeiler in die Brückenversorgung einbezogen werden sollen.
Das Ausfüllen des Befundfelds entfällt bei Wiederherstellungsmaßnahmen von Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen (Befund-Nrn. 6.0 - 6.10, 7.3, 7.4, 7.7).
In der Zeile R (Regelversorgung) ist die zur Versorgung des Befunds notwendige Regelversorgung unabhängig von der Art des geplanten Zahnersatzes vollständig auszufüllen. Bei den Erneuerungsbefunden der Befundklasse 7 wird die Zeile R nicht ausgefüllt, da für diese Befunde keine tatsächlichen Regelversorgungen in den Festzuschuss-Richtlinien enthalten sind; dies gilt nicht in den Ausnahmefällen gemäß Nr. 36 der ZE-Richtlinie. In diesen Ausnahmefällen ist bei den Befunden 7.1 und 7.5 i.V.m. 7.6 die richtliniengemäße Regelversorgung anzugeben.
Die Regelversorgung ergibt sich aus dem zahnmedizinischen Befund unter Anwendung der Zahnersatz- und der Festzuschuss-Richtlinien.
Die Zahl und Lage der gegossenen Halte- und Stützelemente muss bei der Regelversorgung (Zeile R) und/oder Therapieplanung (Zeile TP) angegeben werden, damit eine Zuordnung zu den Gebührenziffern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) für die Software möglich ist.
Die Zeile TP (Therapieplanung) ist dann auszufüllen, wenn der Heil- und Kostenplan auch die Planung einer gleich- oder andersartigen Versorgung beinhaltet. Das Ausfüllen der Zeile entfällt, wenn nur eine Regelversorgung durchgeführt werden soll.
Gleich- und andersartige Leistungen
Zahnärztliche Leistungen:
Eine tatsächlich geplante Versorgung kann sowohl Regelversorgungsleistungen als auch Leistungen der gleich- und/oder andersartigen Versorgung umfassen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bei sog. Härtefällen die Krankenkasse den über dem Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent liegenden tatsächlichen Rechnungsbetrag nur übernimmt, wenn eine Regelversorgung durchgeführt wird.
Gleichartiger Zahnersatz liegt vor, wenn dieser die Regelleistung beinhaltet und zusätzliche Zahnersatz-Leistungen hinzukommen. Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß § 56 Absatz 2 SGB V hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, haben sie die Mehrkosten gegenüber den in § 56 Absatz 2 Satz 10 SGB V aufgelisteten Leistungen selbst zu tragen.
Versicherte haben Anspruch auf Erstattung bewilligter Festzuschüsse nach § 55 Absatz 5 SGB V, wenn eine von der Regelversorgung abweichende, andersartige Versorgung durchgeführt wird.
Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsart (Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz, Kombinationsversorgung, Suprakonstruktionen) als die, welche in den Regelleistungen für den jeweiligen Befund beschrieben ist, gewählt wird.
Zahntechnische Leistungen:
Die Verwendung von Edelmetalllegierungen oder Reinmetall statt Nichtedelmetalllegierung (NEM Legierung) ändert nicht den Charakter der Versorgung. Mögliche Mehrkosten für Edelmetalllegierungen oder Reinmetall ergeben sich allein aus den Materialkosten. Bei zahntechnischen Leistungen für sog. Härtefälle übernimmt die Krankenkasse auch bei Härtefällen nur die Kosten für NEM-Legierungen.
2 - Bemerkungen und weitere Angaben
Das Feld „Bemerkungen“ kann für Hinweise genutzt werden, die aus dem Befund und der Therapieplanung nicht ersichtlich sind, zum Beispiel
zur Art der Verblendung (Kunststoff, Komposit oder Keramik) oder
zu vorhandenen, funktionsfähigen Verbindungselementen und Verblockungen, für die es keine Befundkürzel gibt oder
Hemisektion, ggf. mit Zahnangabe als zusätzliche Erläuterung.
Bei Wiederherstellungen oder Erweiterungen ist die Art der Leistung, für die Festzuschüsse in den Befundklassen 6 und 7 anzusetzen sind, verpflichtend anzugeben.
Im Bemerkungsfeld steht eine Auswahlliste mit häufig vorkommenden Bemerkungen zur Verfügung, aus der auch eine Mehrfachauswahl möglich ist. Ist das Gesuchte in der Auswahlliste nicht enthalten, ist die Bemerkung im zugehörigen Feld „Zusätzliche Erläuterungen“ als Freitext zu beschreiben.
Das Feld „Weitere Angaben“ enthält eine Auswahlliste, über die ggf. Angaben zu Unfall, Sozialem Entschädigungsrecht (SER)1 , Interims-/Immediatversorgung, NEM, unbrauchbarer Prothese/Brücke/Krone, Direktabrechnung zu erfolgen haben. Im Falle einer unbrauchbaren Prothese, Brücke oder Krone ist im zugehörigen Feld „Alter“ das ungefähre Alter des Zahnersatzes getrennt nach Ober- und Unterkiefer anzugeben.
1 Aus technischen Gründen ist im elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren eine Vorlaufzeit bis zur Änderung der bisherigen Angabe „Versorgungsleiden“ in „SER“ erforderlich. Bis zur Anpassung des eFormulars 3 sowie der Auswahlliste ist in den Fällen des sozialen Entschädigungsrechts weiterhin „Versorgungsleiden“ anzugeben.
3 - Befunde und Festzuschüsse
Im Abschnitt „Befunde für Festzuschüsse“ sind die für die jeweilige Versorgung erforderlichen Befund-Nrn. gemäß der Festzuschuss-Richtlinie anzugeben. Im Feld „Zahn/Gebiet“ ist zu jeder Befund-Nr. grundsätzlich die Zahnbezeichnung, bei Brückenbefunden das zu versorgende Gebiet als Gebietsangabe oder Einzelzahnangabe des zu versorgenden Gebiets (z. B. Zahn 26 fehlt = 25 – 27 oder 25, 26, 27) und bei Teil- und Totalprothesen der Kiefer anzugeben. Alternativ können bei Teilprothesen die zu ersetzenden Zähne angegeben werden.
Nachträglich können für konfektionierte Stifte oder gegossene Stiftaufbauten Befunde nach Nr. 1.4 oder 1.5 anfallen. Die entsprechenden Festzuschüsse müssen dann nicht erneut beantragt werden, sondern werden vom Zahnarzt im Rahmen der elektronischen Abrechnung an die KZV übermittelt oder im Falle der Direktabrechnung mit dem Versicherten abgerechnet.
4 - Kostenplanung
Die Kostenplanung umfasst Angaben zu BEMA-Nrn. und – soweit geplant – GOZ-Positionen.
Im Abschnitt „BEMA“ sind die der geplanten Regelversorgung zugeordneten BEMA-Nrn. und ihre jeweilige Anzahl anzugeben.
Der Abschnitt „GOZ“ ist nur bei gleich- oder andersartigen Versorgungen und in Mischfällen, dann aber verpflichtend, auszufüllen. Für jede GOZ-Leistung sind die betroffenen Zähne bzw. das Gebiet, die GOZ Position nebst Leistungsbeschreibung sowie die Anzahl anzugeben. Die Angabe zum Zahn/Gebiet kann entfallen, wenn die GOZ-Position ohne Bezug dazu ansetzbar ist.
Geplante GOZ-Positionen für nicht festzuschussfähige Leistungen wie implantologische oder funktionsdiagnostische Maßnahmen sind nicht aufzuführen.
Im Feld „Honorar BEMA“ ist der Eurobetrag des Honorars nach BEMA anzugeben.
Im Feld „Honorar GOZ“ ist der Eurobetrag des geschätzten Honorars nach GOZ anzugeben.
Die im Feld „Material- und Laborkosten“ anzugebenden Kosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Gesamtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder andersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die Leistungen nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) als auch die Leistungen nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) addiert in EUR hier einzutragen.
Im Feld „Behandlungskosten insgesamt“ ist der Eurobetrag der geschätzten Gesamtkosten für die Zahnersatzversorgung anzugeben.
Zusätzlich ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
5 - Voraussichtliche Zuschüsse/Härtefall
Im Feld „Zuschusshöhe“ ist die voraussichtliche Zuschusshöhe anhand der Einträge im Bonusheft bzw. der Informationen im PVS des Zahnarztes anzugeben: 60%, 70% oder 75%. Dies gilt auch für den Fall, dass das Vorliegen eines Härtefalls vermutet wird.
Im Feld „Härtefall“ ist ein „Ja“ einzutragen, wenn nach Einschätzung des Zahnarztes ein Härtefall vorliegt.
6 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Im Feld „Antragsnummer“ wird dem Plan durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei Änderung eines Antrags die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung des Behandlungsplans handelt. Bei Befund- oder Therapieänderung zu einem bereits gestellten Antrag ist ein neuer Antrag zu stellen und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung eines Antrags handelt.
Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist entweder „Heil- und Kostenplan“ bei Heil- und Kostenplänen über eine Erst- bzw. Neuversorgung – ggf. mit Anteilen von Wiederherstellungen und Erweiterungen – oder „Wiederherstellung/Erweiterung“ ausschließlich bei Wiederherstellungen oder Erweiterungen anzugeben.
Besonderheiten bei der Planung von Therapieschritten:
Im Feld „Therapieschritt“ sind die Nummer des Therapieschritts, der mit dieser Planung versorgt werden soll, und die Anzahl der insgesamt geplanten Therapieschritte anzugeben, z. B. 1 von 2. Die Therapieschritte sind in der Reihenfolge aufzuführen, wie sie durchgeführt werden sollen. Es sind maximal vier Therapieschritte planbar.
Bei Planung einer Behandlung in mehreren Therapieschritten ist für jeden Therapieschritt ein eigener Antrag zu stellen. Zudem sind sämtliche geplanten Therapieschritte zeitgleich, das heißt am selben Tag, zu beantragen.
Bei jedem Einzelantrag ist der Befund des Gesamtgebisses anzugeben. Angaben zur Therapieplanung erfolgen lediglich für die Zähne, die mit dem betreffenden Therapieschritt versorgt werden sollen. Die Gesamtplanung muss sich aus der Summe der einzelnen Therapieschritte ergeben. Entsprechendes gilt für die beantragten Festzuschussbefunde: Bei jedem Einzelantrag sind im Datenfeld „Befunde für Festzuschüsse“ diejenigen Befund-Nrn. anzugeben, die für den geplanten Therapieschritt angesetzt werden können. Ein Antrag ohne Angabe einer Befund-Nr. ist nicht zulässig.
Im Feld Wechselkennzeichen ist anhand einer Auswahlliste ein Kennzeichen zum Vorliegen eines Krankenkassen- oder Zahnarztwechsels einzutragen. Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
7 - Erklärung des Versicherten / Stempel des Zahnarztes
Im Abschnitt „Erklärung des Versicherten“ ist lediglich der voraussichtliche Herstellungsort bzw. das voraussichtliche Herstellungsland des Zahnersatzes anzugeben. Bei Herstellung im Inland ist der Buchstabe „D“ dem Ortsnamen voranzustellen, bei Herstellung im Ausland der Landesname anzugeben. Eine Unterschrift des Versicherten im Abschnitt „Erklärung des Versicherten“ ist auf dem Ausdruck des Stylesheets nicht erforderlich.
Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen. In einem Störfall ist das Feld „Stempel des Zahnarztes“ ggf. manuell mit den Stempeldaten zu versehen.
Ausfüllhinweise Anzeige Kieferbruch Stand: 01.04.26
eFormular 2 - Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch, hier: Anzeige Kieferbruchbehandlung (Stand 01.04.2026)
Eine geplante Kieferbruchbehandlung ist der Krankenkasse mit einem formalen Antragsdatensatz anzuzeigen. Die Krankenkasse nimmt den Datensatz zur Kenntnis und hinterlegt die Daten in ihrem Verwaltungssystem.
1 - Ort, Zeit und Ursache sowie Art der Verletzung
Im zugehörigen Freitextfeld sind Angaben zu Ort, Zeit und Ursache sowie zur Art der Verletzung zu machen. Das gilt nur für Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels, z. B. bei einem Kieferbruch.
2 - Unfall
Im Feld „Unfallkennzeichen“ ist mit „ja“ oder „nein“ anzugeben, ob der Verletzung ein Unfall zugrunde liegt.
3 - Vorgesehene Behandlung
Im Feld „Vorgesehene Behandlung“ sind als Freitext Leistungen anzugeben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchzuführenden Behandlung bei Kieferbruch erfolgen, wie z. B. Verbandsplatten, Schienungen sowie die für diese Behandlung erforderlichen konservierend-chirurgischen Leistungen.
4 - Stationäre Behandlung
Im Fall einer stationären Krankenhausbehandlung ist in den dafür vorgesehenen Feldern der Beginn und das Ende der Krankenhausbehandlung sowie der Name des Krankenhauses, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und der Ort anzugeben.
5 - Geplante Leistungen
Im Feld „Geplante Leistungen“ sind die geplanten Gebührennummern des BEMA und im Feld „Anzahl“ deren voraussichtliche Anzahl einzutragen.
6 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen. Diese wird aus verwaltungstechnischen Gründen benötigt, obwohl es sich hier um eine Anzeige und nicht um einen Antrag handelt. Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei nachträglicher Änderung der Anzeige die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei einer Erstplanung im Anzeigedatensatz anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung handelt. Bei einer Änderung ist eine neue Anzeige zu übermitteln und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung einer Anzeige handelt. Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
7 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans anzugeben. Die elektronische Anzeige wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
Ausfüllhinweise Zusatzseite Anzeige PAR-Behandlung (§ 22a SGB V) Stand: 01.04.26
Zusatzseite – Informationen zum Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel
Die Zusatzseite ist auszufüllen, wenn im Behandlungsplan im Feld Wechselkennzeichen ein Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel angegeben wird.
Im Feld „Antragsnummer“ ist die im Behandlungsplan angegebene Antragsnummer zu wiederholen.
Im Feld „Krankenkassenwechsel/Zahnarztwechsel“ ist die Erläuterung zum auf dem Behandlungsplan angegebenen Kennzeichen zu liefern, z. B. „Zahnarztwechsel Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)“.
Bei einem Krankenkassenwechsel ist zusätzlich die Angabe folgender Daten erforderlich:
im Feld „Antragsnummer vorherige Krankenkasse“ die Antragsnummer der zuletzt an die vorherige Krankenkasse gesendeten Anzeige; die Antragsnummer darf nur fehlen, wenn die vorherige Krankenkasse den Behandlungsplan im alten Papierverfahren erhalten hat,
das Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse,
die Leistungen, die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechnet werden.
Ausfüllhinweise Zusatzseite KFO-Plan Stand: 01.04.26
Zusatzseite – Informationen zum Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel
Die Zusatzseite ist auszufüllen, wenn im Behandlungsplan im Feld Wechselkennzeichen ein Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel angegeben wird.
Im Feld „Antragsnummer“ ist die auf Seite 1 angegebene Antragsnummer zu wiederholen.
Im Feld „Krankenkassenwechsel/Zahnarztwechsel“ ist die Erläuterung zum angegebenen Wechselkennzeichen zu liefern, z. B. „Gleichzeitiger Krankenkassenwechsel und Zahnarztwechsel Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)“.
Bei einem Krankenkassenwechsel ist im Feld „Antragsnummer vorherige Krankenkasse“ die Antragsnummer des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt genehmigten Behandlungsplans anzugeben. Die Antragsnummer darf nur fehlen, wenn die vorherige Krankenkasse den Behandlungsplan im alten Papierverfahren genehmigt hat.
Bei einem Krankenkassenwechsel sind außerdem das Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse und die Nr. des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt gezahlten Abschlags anzugeben.
Bei einem Zahnarztwechsel mit Planübernahme ist das Quartal zu benennen, in dem der Einstieg in die Behandlung erfolgt.
Ausfüllhinweise Zusatzseite HKP Stand: 01.04.26
Zusatzseite – Informationen zum Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel
Die Zusatzseite ist auszufüllen, wenn im Heil- und Kostenplan (HKP) im Feld Wechselkennzeichen ein Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel angegeben wird.
Im Feld „Antragsnummer“ ist die im HKP angegebene Antragsnummer zu wiederholen.
Im Feld „Krankenkassenwechsel/Zahnarztwechsel“ ist die Erläuterung zum auf dem HKP angegebenen Kennzeichen zu liefern, d. h. entweder „Zahnarztwechsel mit Neuplanung“ oder „Krankenkassenwechsel“.
Bei einem Krankenkassenwechsel sind außerdem die Antragsnummer des von der vorherigen Krankenkasse genehmigten HKP sowie das Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse anzugeben.
6.29 Kennzeichen der Diagnose des Versicherten (KFO) Stand: 01.01.25
6.29 Kennzeichen der Diagnose des Versicherten (KFO)
Unterzahl von [Zahnangabe]
Retention von [Zahnangabe]
Verlagerung von [Zahnangabe]
Distalkippung von [Zahnangabe]
Mesialkippung von [Zahnangabe]
Persistenz von [Zahnangabe]
Kontaktpunktabweichung/Engstand unter 1 mm [Zahnangabe]
Kontaktpunktabweichung/Engstand über 1 mm bis 3 mm [Zahnangabe]
Kontaktpunktabweichung/Engstand über 3 mm bis 5 mm [Zahnangabe]
Kontaktpunktabweichung/Engstand über 5 mm [Zahnangabe]
Platzmangel bis 3 mm [Zahnangabe]
Platzmangel über 3 mm bis 4 mm [Zahnangabe]
Platzmangel über 4 mm [Zahnangabe]
Protrusion der Schneidezähne
Retrusion der Schneidezähne
Bukkalkippung/Labialkippung von [Zahnangabe]
Lingualkippung/Palatinalkippung von [Zahnangabe]
Lingualstand/Palatinalstand von [Zahnangabe]
Bukkalstand/Labialstand von [Zahnangabe]
Rotation von [Zahnangabe]
Supraposition von [Zahnangabe]
Infraposition von [Zahnangabe]
Distalwanderung von [Zahnangabe]
Mesialwanderung von [Zahnangabe]
Dentoalveoläre Mittenabweichung nach rechts
Dentoalveoläre Mittenabweichung nach links
Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße
Transversale Unterentwicklung
Sagittale Unterentwicklung
Ankylose von [Zahnangabe]
Überzahl von [Zahnangabe]
Hyperplasie von [Zahnangabe]
Mesiodens regio [Zahnangabe]
Transposition von [Zahnangabe]
Ektopischer Durchbruch von [Zahnangabe]
eFormular 3 - Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz Stand: 27.06.24
Ausfüllhinweise PAR Blatt 2 Stand: 01.04.26
eFormular 5 - Parodontalstatus (Stand 01.04.2026)
Blatt 2
1 - Parodontalstatus vom ____
Im Datumsfeld ist das Datum der Befunderhebung (BEMA-Nr. 4) anzugeben.
2 - Angaben zum Zahnstatus
Im Antrag muss für die Krankenkasse erkennbar sein, welche Zähne schon deshalb nicht der systematischen PAR-Behandlung unterliegen, weil sie fehlen oder außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung liegen. Für diese Kennzeichnung wurde das eFormular um die Zeilen „Zahnstatus“ ergänzt.
Um einen fehlenden, im Sinne der PAR-Behandlung nicht vorhandenen natürlichen Zahn zu kennzeichnen, ist der Status mit Ziffer 1 (fehlender Zahn) anzugeben.
Ein nicht erhaltungswürdiger Zahn (Status Ziffer 2) ist immer dann anzugeben, wenn der Zahn aufgrund seiner Werte nicht unter die PAR-Richtlinie fällt und nur extrahiert oder nach privater Vereinbarung behandelt werden könnte.
Dem Vertragszahnarzt steht es frei, das Vorliegen einer prothetischen Versorgung unter Verwendung der weiteren Ziffern 3 bis 6 anzugeben.
3 - Antiinfektiöse Therapie (AIT)
Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „AIT“. Die Felder sind an allen Zähnen anzukreuzen, bei denen ein geschlossenes Vorgehen geplant ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Sondierungstiefe von größer/gleich 4 mm an mindestens einer Messstelle des betreffenden Zahns.
4 -Furkationsbefall (FB)
Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „FB“. Hier ist für jeden infrage kommenden Zahn der höchste Grad des Furkationsbefalls in das dem Zahn zugehörige Kästchen wie folgt einzutragen:
Grad 0 = keine Furkationsbeteiligung sondierbar Grad I = bis 3 mm in horizontaler Richtung sondierbar Grad II = mehr als 3 mm in horizontaler Richtung, jedoch nicht durchgängig sondierbar Grad III = durchgängig sondierbar
Im PVS-System ist das Feld mit „0“ vorbelegt, so dass lediglich Abweichungen von „0“ einzutragen sind.
5 - Angaben im Kasten „Zahnschema“
Sondierungstiefen
Die gemessenen Sondierungstiefen sind im Zahnschema an mindestens zwei Stellen pro Zahn, eine davon mesioapproximal und eine davon distoapproximal, in Millimetern (ganze Zahlen ohne Komma-/Nachkommastellen) einzutragen. Liegt die Sondierungstiefe zwischen zwei Millimetermarkierungen, wird der Wert auf den nächsten ganzen Millimeter kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Für die Angabe der Sondierungstiefen stehen maximal 6 Messstellen zur Verfügung (siehe in der Zahnkrone eingezeichnete Segmente).
Sondierungsblutung
Sollte bei der Messung der Sondierungstiefen an der Messstelle eine Blutung auftreten, ist diese mit einem Sternchen hinter der angegebenen Sondierungstiefe kenntlich zu machen.
Zahnlockerung
Der Grad der Zahnlockerung ist in das zentrale Feld der gezeichneten Zahnkrone wie folgt einzutragen:
Grad 0 = normale Zahnbeweglichkeit Grad I = gering horizontal (0,2 mm – 1 mm) Grad II = moderat horizontal (mehr als 1 mm) Grad III = ausgeprägt horizontal (mehr als 2 mm) und in vertikaler Richtung
Im PVS-System ist das Feld mit „0“ vorbelegt, so dass lediglich Abweichungen von „0“ einzutragen sind.
6 - Bemerkungen
Im Feld „Bemerkungen“ kann z. B. angegeben werden, ob Zähne richtlinienüberschreitend (Knochenabbau > 75 % oder Furkationsbefall von Grad III bei gleichzeitigem Vorliegen von Lockerungsgrad III) auf Wunsch des Versicherten außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung therapiert werden. In diesem Fall sind auch die betroffenen Zähne anzugeben.
7 - Geplante Leistungen
Leistungen, die im Rahmen der systematischen PAR-Therapie nur einmalig erbracht werden können, sind im PVS-System mit einer Anzahl von 1 vorbefüllt.
Einzutragen ist die Anzahl der Leistungen nach AIT a und AIT b.
Ggf. weitere zahnärztliche Leistungen (BEMA-Nrn. 108 und 111) sind meist nicht vor der Behandlung planbar und deshalb nicht als geplante Leistungen anzugeben. Die Leistungen sind entsprechend ihrer erbrachten Anzahl abrechnungsfähig.
Bei einem Antrag auf Zahnarztwechsel mit Planübernahme sind die ab dem Einstieg in die Behandlung noch zu erbringenden Leistungen einzutragen.
8 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des PAR-Status anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
Ausfüllhinweise Behandlungsplan Kiefergelenkserkrankung Stand: 01.04.26
eFormular 2 - Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch, hier: Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen (Stand 01.04.2026)
1 - Anamnese/Befunde/Diagnose
Im Feld „Anamnese, Befund, Diagnose“ sind die Anamnese, die Befunde und die Diagnose als Freitext anzugeben.
2 - Vorgesehene Behandlung
Im Feld „Vorgesehene Behandlung“ sind als Freitext Angaben zur Behandlung zu machen, z. B. zur Behandlung mit Aufbissbehelfen.
3 - Stationäre Behandlung
Im Fall einer stationären Krankenhausbehandlung ist in den dafür vorgesehenen Feldern der Beginn und das Ende der Krankenhausbehandlung sowie der Name des Krankenhauses, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und der Ort anzugeben.
4 - Geplante Leistungen
Im Feld „Geplante Leistungen“ sind die geplanten Gebührennummern des BEMA und im Feld „Anzahl“ deren voraussichtliche Anzahl einzutragen, bei der BEMA-Nr. K4 ist zusätzlich die Anzahl der Interdentalräume (z. B. von Zahn 12 bis Zahn 15 = drei Interdentalräume) anzugeben.
5 - Antragsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Im Feld „Antragsnummer“ wird dem Plan durch das PVS eine eindeutige Antragsnummer zugewiesen. Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist bei nachträglicher Änderung des Antrags die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans anzugeben. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung des Behandlungsplans handelt. Bei Änderungen zu einem bereits gestellten Antrag ist ein neuer Antrag zu stellen und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung eines Antrags handelt. Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
6 - Datum, Unterschrift, Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans anzugeben. Der elektronische Antrag wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
eFormulare aus dem vertragszahnärztlichen Bereich Stand: 20.02.24
A. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zur Erstellung elektronischer Anträge (eFormulare) aus dem vertragszahnärztlichen Bereich
Ausfüllhinweise Zusatzseite PAR-Status Stand: 01.04.26
Zusatzseite – Informationen zum Krankenkassen- oder Zahnarztwechsel
Die Zusatzseite ist auszufüllen, wenn auf Blatt 1 im Feld Wechselkennzeichen ein Krankenkassen- oder Vertragszahnarztwechsel angegeben wird.
Im Feld „Antragsnummer“ ist die auf Blatt 1 angegebene Antragsnummer zu wiederholen.
Im Feld „Krankenkassenwechsel/Zahnarztwechsel“ ist die Erläuterung zum auf Blatt 1 angegebenen Kennzeichen zu liefern, z. B. „Zahnarztwechsel Planübernahme (Einstieg in die Behandlung)“.
Bei einem Krankenkassenwechsel ist zusätzlich die Angabe folgender Daten erforderlich:
im Feld „Antragsnummer vorherige Krankenkasse“ die Antragsnummer des von der vorherigen Krankenkasse zuletzt genehmigten Behandlungsplans; die Antragsnummer darf nur fehlen, wenn die vorherige Krankenkasse den Behandlungsplan im alten Papierverfahren genehmigt hat,
das Institutionskennzeichen (IK) der vorherigen Krankenkasse,
die Leistungen, die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechnet werden; die BEMA-Nrn. CPT und BEVb sind hier nicht anzugeben, da diese Leistungen lediglich angezeigt werden.
6.30 Kennzeichen der Bisslage (Diagnose) des Versicherten (KFO) Stand: 01.01.25
6.30 Kennzeichen der Bisslage (Diagnose) des Versicherten (KFO)
LKG-Spalte (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
Andere kraniofaziale Anomalie (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
Sagittale Stufe distal bis 3 mm
Sagittale Stufe distal über 3 mm - 6 mm
Sagittale Stufe distal über 6 mm - 9 mm
Sagittale Stufe distal mehr als 9 mm
Sagittale Stufe mesial 0 mm - 3 mm
Sagittale Stufe mesial mehr als 3 mm
ohne Anteinklination der Front (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
mit Anteinklination der Front (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
ohne Retroinklination der Front (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
mit Retroinklination der Front (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
Offener Biss über 1 mm bis 2 mm
Offener Biss über 2 mm bis 4 mm
Offener Biss über 4 mm habituell
Offener Biss über 4 mm skelettal offen
Tiefbiss über 1 mm bis 3 mm
Tiefbiss über 3 mm ohne/mit Gingivakontakt
Tiefbiss über 3 mm mit traumatischem Gingivakontakt
Bukkal-/Lingualokklusion [Zahnangabe]
Beidseitiger Kreuzbiss [Zahnangabe]
Einseitiger Kreuzbiss [Zahnangabe]
Mittellinienverschiebung um [mm-Angabe] mm (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
Gnathische Mittellinienverschiebung rechts [mm-Angabe]
Gnathische Mittellinienverschiebung links [mm-Angabe]
Frontaler Kreuzbiss [Zahnangabe]
Distalbiss rechts 1/2 Prämolarenbreite
Distalbiss rechts über 1/2 bis 1 Prämolarbreite
Distalbiss links 1/2 Prämolarenbreite
Distalbiss links über 1/2 bis 1 Prämolarenbreite
Mesialbiss rechts 1/2 Prämolarenbreite
Mesialbiss rechts über 1/2 bis 1 Prämolarenbreite
Mesialbiss links 1/2 Prämolarenbreite
Mesialbiss links über 1/2 bis 1 Prämolarenbreite
Regelbiss rechts (Nur anzugeben bei einseitigem Distal- oder Mesialbiss)
Regelbiss links (Nur anzugeben bei einseitigem Distal- oder Mesialbiss)
Retrognathie der Mandibula
Wachstumstyp brachyfazial
Wachstumstyp dolchofazial
KFO-Schlüsselverzeichnisse lt. Technischer Anlage Stand: 01.01.25
KFO-Schlüsselverzeichnisse lt. Technischer Anlage
Übersicht der Schlüsselverzeichnisse für die Beantragung von KFO-Behandlungen gemäß der Technischen Anlage (6.28 - 6.33, Stand: 18.07.2024):
eFormular 4 - KFO-Behandlungsplan Stand: 20.02.24
ZE-Schlüsselverzeichnis lt. Technischer Anlage Stand: 30.06.25
ZE-Schlüsselverzeichnis lt. Technischer Anlage
In der Tabelle finden Sie das Schlüsselverzeichnis der häufig vorkommenden Bemerkungen für die Angabe im Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz (eFormular 3) gemäß der Technischen Anlage (6.24 Kennzeichen Bemerkungen (ZER), Stand 30.06.2025):
medizinische Indikation z. B. Allergien, während einer Strahlentherapie, als Brückenpfeiler nicht geeignet
Indikation BEMA 98e Begründung für 4.5 Metallbasis – Angabe der medizinischen Begründung Exostosen, Torus Palatinus, Bruxismus, Schlotterkamm, etc.
Topographische Lage Lückenschluss im Verblendbereich
Verwendung Weichkunststoff oder Sonderkunststoff
Vollkeramische Restauration
Wiederherstellung/Erneuerungsbedürftiges Primärteleskop (Zahnangabe siehe Feld „zusätzl. Erläuterung“)
Wiederherstellung/Unterfütterung partiell
Wiederherstellung/Unterfütterung total
Fehlende Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation
Hemisektion (Zahnangabe und Beschreibung siehe Feld „zusätzl. Erläuterung“)
Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie Nr. 36a [optional]
Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie Nr. 36b [optional]
eFormular 5 - PAR-Status Stand: 01.04.25
6.31 Kennzeichen der Therapie des Versicherten (KFO) Stand: 01.01.25
6.31 Kennzeichen der Therapie des Versicherten (KFO)
Lückenschluss von mesial/distal (Keine Verwendung für neue Anträge. Nur zur Übermittlung von Antragsdaten mit TA-Version kleiner 2.0 im Falle eines Krankenkassenwechsels.)
Präprothetische Lückenöffnung [Zahnangabe]
Einordnen von [Zahnangabe] nach Platzbeschaffung ohne Extraktion
Einordnen von [Zahnangabe] nach chirurgischer Freilegung
Retrusion der Schneidezähne
Protrusion der Schneidezähne
Lückenöffnung zur Einordnung von [Zahnangabe]
Restlückenschluss nach Extraktion
Lückenschluss von reziprok
Extraktion von [Zahnangabe]
Aufrichten von [Zahnangabe]
Derotation von [Zahnangabe]
Intrusion von [Zahnangabe]
Extrusion von [Zahnangabe]
Mesialisation der Zähne [Zahnangabe]
Distalisation der Zähne [Zahnangabe]
Forcierte Gaumennahterweiterung
Chirurgische unterstützte Gaumennahterweiterung
Chirurgische Entfernung des verlagerten Zahnes [Zahnangabe]
Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz: Vereinbarte Kürzel Stand: 01.01.23
Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz: Vereinbarte Befund-, Regelversorgungs- und Therapiekürzel
Es sind ausschließlich die in der Technischen Anlage zum Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren (Anlage 15a zum BMV-Z ) vereinbarten Kürzel zu verwenden:
Befundkürzel
Adhäsivbrücke (Brückenglied)
erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Brückenglied)
erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Anker)
erneuerungsbedürftiges Brückenglied
ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn
zu entfernendes Implantat
erneuerungsbedürftige Krone
erneuerungsbedürftige Teilkrone
erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten
Wurzelstiftkappe mit ersetztem Zahn
erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
implantatgetragenes Brückenglied
erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied
ersetzter Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
implantatgetragene intakte Krone
erneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone
implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit ersetztem Zahn
erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
implantatgetragene Teleskopkrone
erneuerungsbedürftige implantatgetragene Teleskopkrone
erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone
erneuerungsbedürftige Teleskopkrone
erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
nicht erhaltungswürdiger Zahn
Regelversorgungs- bzw. Therapiekürzel
Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung)
Adhäsivbrücke (Brückenglied vollkeramisch oder keramisch vollverblendet)
Brückenglied vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
Brückenglied mit vestibulärer Verblendung
zu ersetzender Zahn mit Stegverbindung
gegossene Halte- und Stützvorrichtung
Krone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
Krone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet mit Halteelement
Krone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet mit Geschiebe
Krone mit vestibulärer Verblendung
Krone mit vestibulärer Verblendung und Halteelement
Krone mit vestibulärer Verblendung und Geschiebe
Teilkrone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
Teilkrone mit vestibulärer Verblendung
Wurzelstiftkappe mit zu ersetzendem Zahn
implantatgetragenes Brückenglied
implantatgetragenes Brückenglied mit vestibulärer Verblendung
implantatgetragenes vollkeramisches oder keramisch vollverblendetes Brückenglied
zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese mit Stegverbindung
implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone
implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone mit Geschiebe
implantatgetragene Krone mit Geschiebe
implantatgetragene Krone mit vestibulärer Verblendung
implantatgetragene Krone mit vestibulärer Verblendung und Geschiebe
implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit zu ersetzendem Zahn
implantatgetragene Teleskopkrone
implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Teleskopkrone
implantatgetragene Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung
Teleskopkrone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung
Sekundärteil einer Teleskopkrone
Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung
eFormular 5e - Anzeige PAR (§ 22a SGB V) Stand: 01.05.25
6.32 Kennzeichen der Bisslage (Therapie) des Versicherten (KFO) Stand: 01.01.25
6.32 Kennzeichen der Bisslage (Therapie) des Versicherten (KFO)
Einstellen des physiologischen Overjet
Verringern des offenen Bisses
Einstellen des physiologischen Overbite
Einstellen in Neutralbisslage
Lösen und Überstellen der Bukkal-/Lingualokklusion [Zahnangabe]
Lösen und Überstellen des Kopfbisses [Zahnangabe]
Lösen und Überstellen des Kreuzbisses [Zahnangabe]
Korrektur der gnathischen Mittellinienverschiebung
Förderung des mandibulären Wachstums
Hemmung des mandibulären Wachstums
Förderung des maxillären Wachstums
Hemmung des maxillären Wachstums
Vorverlagerung der Mandibula
Dentoalveoläre Kompensation der Bisslage mit Klasse-II-Molarenrelation
Dentoalveoläre Kompensation der Bisslage mit Klasse-III-Molarenrelation
6.33 Kennzeichen der verwendeten Geräte (KFO) Stand: 01.01.25
6.33 Kennzeichen der verwendeten Geräte (KFO)
Palatinal-/Transversalbogen (TPA)
Gaumennahterweiterung (GNE)
Retainer 33 - 43 (KIG E3 liegt vor)
Retainer 33 - 43 (KIG E4 liegt vor)
eFormular MIT8 - Mitteilung CPT Stand: 01.04.26
eFormular MIT8 - Mitteilung über eine chirurgische Therapie gemäß § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie (Stand 01.04.2026)
Allgemeines
Die Mitteilung über eine chirurgische Therapie (CPT) hat im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der CPT bzw. mit der Überweisung zur CPT zu erfolgen.
1 - Mitteilungsnummer, Verarbeitungskennzeichen […]
Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Mitteilungsnummer zugewiesen.
Im Feld „Mitteilungsnummer ursprüngliche Mitteilung“ ist bei Änderung einer Mitteilung die Mitteilungsnummer der ursprünglichen Mitteilung anzugeben.
Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ ist die Antragsnummer des Plans anzugeben, auf den sich die Mitteilung bezieht.
Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist anzugeben, ob es sich um den erstmaligen Versand der Mitteilung oder um eine Änderung einer bereits eingereichten Mitteilung handelt.
Unter „Datum Behandlungsplan“ ist das Ausstellungsdatum des Behandlungsplans einzutragen, auf den sich die Mitteilung bezieht.
Die Felder „Aktenzeichen PVS“ und „Logische Version“ werden vom PVS automatisch befüllt.
2 - Parodontalstatus vom ____
Im Datumsfeld ist dasjenige Datum anzugeben, das bei der Antragstellung als Datum des Parodontalstatus angegeben wurde.
3 - Hinweis auf Überweisung
Die Mitteilung über die CPT gegenüber der Krankenkasse ist von der Praxis vorzunehmen, die die systematische PAR-Behandlung einschließlich der CPT durchführt oder zur Durchführung der CPT an eine andere Praxis überweist. Dabei ist anzugeben, ob der Patient an eine andere Praxis zwecks Vornahme der CPT überwiesen wird.
Soweit der die Überweisung annehmende Vertragszahnarzt hinsichtlich der Durchführung der CPT von den durch den überweisenden Vertragszahnarzt getroffenen Feststellungen abweichen möchte, soll vor Mitteilung gegenüber der Krankenkasse eine Abstimmung zwischen den Vertragszahnärzten erfolgen und das Ergebnis in der Mitteilung entsprechend berücksichtigt werden.
4 - Anzuzeigende Leistungen
Die Durchführung einer CPT ist der Krankenkasse lediglich zur Kenntnis zu geben; ein Genehmigungsverfahren findet nicht statt. In der Tabelle ist aufzuführen, an welchen Zähnen Leistungen nach der BEMA-Nr. CPT a und an welchen Zähnen Leistungen nach der BEMA-Nr. CPT b erfolgen. Die Zähne sind grundsätzlich einzeln anzugeben; Gebietsangaben dürfen erfolgen, wenn sämtliche in dem benannten Gebiet liegenden Zähne eine CPT erhalten und die Anzahl der behandelten Zähne eindeutig aus dem Gebiet erkennbar ist.
5 - Datum, Unterschrift und Stempel
Es ist das Ausstellungsdatum der Mitteilung anzugeben. Die elektronische Mitteilung wird automatisch mit den Stammdaten und der Signatur des Vertragszahnarztes versehen.
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