Heil- und Kostenplan (Direktabrechnung - Vordruck 3e) Stand: 20.02.24
Direktabrechnung Zahnersatz - Ausfüllhinweise (Stand 19.02.2024)
Vordruck 3e
1 - Zahnschema: Befund, Regelversorgung, Therapieplanung
Im Zahnschema sind die Kürzel für die Befunde, die Regelversorgung und die Therapieplanung so anzugeben, wie sie im genehmigten Antrag aufgeführt waren.
2 - Antragsnummer, Genehmigungsdatum, Höhe des Festzuschusses
Es ist die Antragsnummer des genehmigten HKP sowie das Genehmigungsdatum der Krankenkasse anzugeben. Des Weiteren ist anzugeben, in welcher prozentualen Höhe die Festzuschüsse von der Krankenkasse bewilligt wurden; in von der Krankenkasse bestätigten Härtefällen sind 100 Prozent anzugeben.
3 - Befunde für Festzuschüsse
Im Kasten der Befunde für Festzuschüsse sind die von der Krankenkasse genehmigten Befund-Nummern einschließlich des jeweils betroffenen Zahns/Gebiets, der Anzahl und des Festzuschussbetrags in Euro und Cent einzutragen. Bei nachträglichen Befunden sind die Befund-Nummern nebst weiteren Angaben entsprechend einzutragen. In der Zeile der Gesamtsumme der Festzuschüsse ist die Summe in Euro und Cent anzugeben. Sie errechnet sich durch Addition der von der Kasse für die jeweiligen Befunde festgesetzten Beträge sowie ggf. Festzuschussbeträge für nachträgliche Befunde, dabei sind höchstens die tatsächlichen Kosten aufzuführen. Versicherte, die unzumutbar belastet würden (sog. Härtefälle) und einen andersartigen Zahnersatz wählen, erhalten maximal einen Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent. Bei der Abrechnung des Festzuschusses ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kosten für die Verwendung einer Edelmetalllegierung oder von Reinmetall angefallen sind. Der Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent wird von der Krankenkasse nur insoweit übernommen, als darin keine Mehrkosten für Edel- oder Reinmetall enthalten sind. Daher sind diese Mehrkosten von den tatsächlichen Gesamtkosten abzuziehen, insoweit im Rahmen der bewilligten Festzuschussbeträge rechnerisch ein Anteil für Kosten einer Edelmetalllegierung oder Reinmetall beinhaltet wäre.
4 - Rechnungsbeträge
Alle Beträge sind in Euro und Cent anzugeben.
Zahnarzthonorar BEMA Die Beträge der im Heil- und Kostenplan genannten BEMA-Positionen für die Regelleistungen sind in einer Summe anzugeben.
Zahnarzthonorar zusätzliche Leistungen BEMA Hier ist das Honorar für nachträgliche Befunde einzutragen, soweit diese der Regelversorgung zuzuordnen sind.
Zahnarzthonorar GOZ Es sind die tatsächlich angefallenen Honorare nach Maßgabe der GOZ bei gleich- und andersartigen Versorgungen in EUR und Cent einzutragen.
Material- und Laborkosten (gewerblich) Hier ist die Summe aller im gewerblichen Labor angefallenen Material- und Laborkosten nach BEL und BEB, einschließlich der Kosten für Edel- bzw. Reinmetall, anzugeben.
Material- und Laborkosten (Praxis) Hier ist die Summe aller in der Praxis oder im praxiseigenen Labor angefallenen Material- und Laborkosten nach BEL und BEB, einschließlich der Kosten für Edel- bzw. Reinmetall, anzugeben.
Versandkosten Praxis In dieser Zeile sind die Versandkosten der Praxis je Versandgang für die Versendung von Arbeitsunterlagen (Abformung, Modell u. Ä.) an das gewerbliche Labor einzutragen.
Gesamtsumme Rechnungsbetrag Hier ist die Gesamtsumme einzutragen, bestehend aus der Addition der Rechnungsbeträge für das Zahnarzthonorar nach BEMA bzw. GOZ, der Summe aller im Eigen- bzw. Fremdlabor entstandenen tatsächlichen Material- und Laborkosten sowie der Versandkosten.
5 - Sonstige Angaben
Das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes ist in der Form: „TTMMJJ“ einzutragen. Als Herstellungsort wird für das Inland der Buchstabe „D“ dem Ortsnamen vorangestellt, bei Herstellung im Ausland ist der Landesname anzugeben. Im rechten Feld sind die Daten des Praxisstempels aufzuführen. Mit Datum und Unterschrift ist abschließend die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.