Nicht identische Erneuerung
Stand: 09.09.24
Nicht identische Erneuerung
Eine nicht identische Erneuerung der Suprakonstruktion liegt vor, wenn:
- die Therapieplanung nicht die gleiche Art der Versorgung vorsieht oder
- weitere natürliche Zähne in die Versorgung mit einbezogen werden oder
- in dem zu versorgenden Kiefer eine Befundveränderung vorliegt
Das heißt:
- Die geplante Suprakonstruktion ist nicht der gleichen Zahnersatzart zuzuordnen wie die erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, es findet ein Wechsel der Versorgungsart statt. Ausgangsbasis sind folgende Arten des Zahnersatzes:
- Implantatgetragener festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken)
- Implantatgetragene herausnehmbare Prothesenkonstruktion
- Die Anzahl der natürlichen Zähne, welche in die geplante Suprakonstruktion einbezogen werden, haben sich geändert. Ergänzende Implantationen, Explantationen und Änderungen der Art der Verankerung werden dabei nicht berücksichtigt.
- Im Kiefer, der versorgt werden soll, hat sich der natürliche Zahnbestand verändert und es gab eine vorherige Extraktion.
Werden implantatgetragene Versorgungen nicht identisch erneuert, so folgt laut Festzuschuss-Richtlinie eine Verschiebung in die Befundklassen wie bei der Erstversorgung und die Befundklasse 7 findet keine Anwendung. Hierbei gilt zu beachten:
- Bei Erneuerungen und Erweiterungen von festsitzenden Suprakonstruktionen, die in der Therapieplanung teilweise zahngetragen sind, zählen die erneuerungsbedürftigen implantatgetragenen Kronen (Befundkürzel "skw") ebenso wie natürliche Zähne (A3, Abs. 3, Festzuschuss-Richtlinie)
- Bei Erneuerungen und Erweiterungen von Suprakonstruktionen, die in der Therapieplanung rein auf Implantate basieren, zählen die erneuerungsbedürftigen implantatgetragenen Befunde (Befundkürzel "skw", "stw") wie fehlende Zähne
- Bei der Erstversorgung mit Implantaten oder einer Lücke sind Festzuschüsse ansetzbar, welche sich nach dem Zustand richten, der vor der Implantation bestand. Die Befundklassen für Erstversorgung haben Präferenz, bei