Identische Erneuerung
Stand: 09.09.24
Identische Erneuerung
Eine identische Erneuerung der Suprakonstruktion liegt vor, wenn:
- die Therapieplanung die gleiche Art der Versorgung vorsieht
- keine weiteren natürlichen Zähne in die Versorgung mit einbezogen werden
- in dem zu versorgenden Kiefer keine Befundveränderung vorliegt
Das heißt:
- Die geplante Suprakonstruktion ist der gleichen Art zuzuordnen wie die erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, es findet kein Wechsel der Versorgungsart statt. Ausgangsbasis sind folgende Arten des Zahnersatzes:
- Implantatgetragener festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken)
- Implantatgetragene herausnehmbare Prothesenkonstruktion
- Die Anzahl der natürlichen Zähne, welche in die geplante Suprakonstruktion einbezogen werden, hat sich nicht geändert. Ergänzende Implantationen, Explantationen und Änderungen der Art der Verankerung werden dabei nicht berücksichtigt.
- Im Kiefer, der versorgt werden soll, hat sich der natürliche Zahnbestand nicht verändert und es gab keine vorherige Extraktion.
Werden implantatgetragene Versorgungen identisch erneuert, so sind laut Festzuschuss-Richtlinie Nr. 6 die Befunde nach der Befundklasse 7 anzusetzen.