Erläuterung zu Befundklasse 6
Stand: 09.09.24
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Protokollnotiz: Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nummern 6.0 bis 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.
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Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese
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Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese
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Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
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Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
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Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
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Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn
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Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
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Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn
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Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
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Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer
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Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn
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Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, je Flügel einer Adhäsivbrücke
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Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
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Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn
Protokollnotiz: Die Versorgung ist bei Vorliegen der Befunde von den Nummern 3.2 oder 4.6 Regelversorgung. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl Primär- als auch Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden.
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Erläuterung zur Befundklasse 6
Die Zuordnung der Befund-Nrn. 6.0 bis 6.5 hängt von bestimmten Kriterien ab. Entscheidend ist, ob es sich um eine Wiederherstellung
- mit oder ohne Abformung,
- mit oder ohne zahntechnische Leistung,
- mit oder ohne Befundveränderung,
- mit oder ohne Metallverbindung
handelt.
graph TD
A["Befund-Nrn. 6.0 bis 6.5"]
A --> B["ohne Abformung @1775"]
A --> C["mit Abformung @1775"]
%% Ohne Abformung
B --> B1["ohne zahntechnische Leistungen"]
B --> B2["mit zahntechnischen Leistungen"]
B1 --> |auch| B1a["Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren"]
B1a --> B1b["Befund-Nr. 6.0 @6860"]
B2 --> B2a["Befund-Nr. 6.1 @6852"]
%% Mit Abformung
C --> C1["keine Befundveränderung"]
C --> C2["mit Befundveränderung"]
C1 --> |auch| C1a["Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente"]
%% Unterteilung: Befund unverändert
C1a --> C1b1["ohne Metallverbindung"]
C1a --> C1b2["mit Metallverbindung"]
C1b1 --> C1c1["Befund-Nr. 6.2 @6853"]
C1b2 --> C1c2["Befund-Nr. 6.3 @6855"]
%% Unterteilung: Befund verändert
C2 --> C2a["ohne Metallverbindung"]
C2 --> C2b["mit Metallverbindung"]
C2a --> C2a1["Befund-Nr. 6.4 @6856"]
C2b --> C2b1["Befund-Nr. 6.5 @6858"]
C2a1 --> C2a2["Befund-Nr. 6.4.1, je weiteren Zahn @6857 "]
C2b1 --> C2b2["Befund-Nr. 6.5.1, je weiteren Zahn @6859"]
Die Befundnummern 6.0 bis 6.5 können für dieselbe Prothese in einer Sitzung nicht kombiniert werden. Eine Kombination der Befundnummern 6.6 oder 6.7 ist hingegen zulässig.
Für die Wiederherstellung der Verblendung an einer Rückenschutzplatte ist die Befund-Nr. 6.3 ansetzbar.
Für die Wiederherstellung der Verblendung an einem Sekundärteleskop ist die Befund-Nr. 6.9 ansetzbar.
Die Befund-Nr. 6.8 ist ansetzbar für die Wiedereingliederung einer Krone bzw. Brücke, mit oder ohne zahntechnischen Leistungen.
Für das Löten eines perforierten Sekundärteleskops ist die Befund-Nr. 6.8 ansetzbar.
Für die Erweiterung einer Prothese um eine gebogene Retention ohne Lötung ist die Befund-Nr. 6.4 und mit Lötung ist die Befund-Nr. 6.5 ansetzbar.
Für die Zuordnung der Befund-Nrn. 6.6 und 6.7 ist entscheidend, ob es sich um eine Modellgussprothese mit Halteelementen oder um eine Totalprothese bzw. Deckprothese handelt. Siehe Klassifizierung der Unterfütterungen.
graph TD
A["Befund-Nr. 6.6 und 6.7"]
A --> B["Modellgussprothese mit Halteelementen (Teilzahnersatz)"]
A --> C["Totalprothese oder Deckprothese/Coverdenture (auch bei mehr als drei Restzähnen)"]
B --> D["Befund-Nr. 6.6 @6862"]
C --> E["Befund-Nr. 6.7 @6866"]
Befund-Nr. 6.10 beinhaltet die Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteiles einer Teleskopkrone. Nur wenn eine Befundsituation nach Nr. 3.2 oder 4.6 vorliegt, handelt es sich um eine Regelversorgung. Diese ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn Primär- und Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden.
Kombinierbarkeit der Befund-Nummern
Gewährleistung für prothetische und zahntechnische Leistungen
Wirtschaftlichkeitsgebot
Voraussetzung für eine Zuschussübernahme