06. Bruchreparatur und Unterfütterung (OK Totale)
Stand: 09.09.24
06. Bruchreparatur einer Oberkiefer-Totalprothese (mit Abformung) und indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.2 im Kunststoffbereich, mit Abformung
6.7 verändertes Prothesenlager, Totale oder Deckprothese
Honorar nach Bema
100e OK Unterfütterung mit Funktionsrandgestaltung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
011 2 Fixator
012 0 Mittelwertartikulator
801 0 GE Instandsetzung
802 2 LE Bruch
809 0 Vollständige Unterfütterung
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Ggf. kann für die Unterfütterung ein weiteres Modell nach BEL-Nr. 001 0 und auch das Einstellen in einen Fixator nach BEL-Nr. 011 2 anfallen.
Die Befund-Nrn. 6.2 und 6.7 sind für Wiederherstellungen im selben Kiefer kombinierbar.
Bei einzeitiger Durchführung (eine Sitzung) kann als zahnärztliches Honorar nur eine Leistung nach Bema-Nr. 100 berechnet werden.
Bei zweizeitiger Durchführung (zwei Sitzungen) kann als zahnärztliches Honorar die Bema-Nr. 100 je Sitzung berechnet werden. Eine zeitlich getrennte Erbringung ist zu dokumentieren und im Feld "Zusätzliche Erläuterungen" (eFormular 3: Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz) anzugeben.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.