05. Erweiterung zweier Zähne mit gegossenem Basisteil
Stand: 09.09.24
05. Erweiterung um zwei Ersatzzähne mit gegossenem Basisteil (mit Befundveränderung)
Zuordnung der Versorgungsform: Regelversorgung
Festzuschuss nach Befund-Nr.
6.5 mit Befundveränderung, im Metallbereich
6.5.1 mit Befundveränderung, im Metallbereich, je weiteren Zahn
Honorar nach Bema
100b Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen nach BEL II
001 0 Modell(e)
012 0 Mittelwertartikulator
801 0 GE Instandsetzung
802 3 (2x) LE Einarbeiten Zahn
802 7 LE Kunststoffsattel
806 0 Gegossenes Basisteil
Materialkosten: Konfektionierte Prothesenzähne
Praxismaterialkosten
Für die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Praxismaterialkosten sind die vereinbarten Kategorienummern zu verwenden.
Erläuterung zu diesem Beispiel
Die Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit der Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als einen Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
Die BEL-Nr. 806 0 beinhaltet die Herstellung des gegossenen Basisteils, das Einarbeiten und die Metallverbindung.
Die aufgeführten Leistungen (Bema, GOZ oder BEL) sind beispielhaft und nicht abschließend.