933 8 Versandkosten Impl.
Stand: 01.07.26
Leistungsinhalt: Versandkosten bei Implantatversorgung
L-Nr. 933 8
Kurztext laut Anlage 2
933 8 Versandkosten bei Implantatv.
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Abgeltung von Auslagen für Versand, wie z. B.
- Versand durch Laborboten, je Versandgang,
- Versand durch Kurier, je Versandgang,
- Versand durch Paketdienst.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 933 8 ist bei einer Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die Versandkosten sind pauschal abzurechnen. Zur Bestimmung der Pauschale ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (§ 12 SGB V) zu beachten.
Die L-Nr. 933 8 kann nicht für Leistungen, die in Praxislaboratorien erbracht werden, abgerechnet werden.
Kommentar zur zahntechnischen Leistung
Die BEL-Leistung ist abrechenbar, wenn ein Ausnahmefall gemäß Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 vorliegt. Der Zahnarzt hat dem zahntechnischen Labor bei der Auftragserteilung das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls mitzuteilen.
Der Versandgang beinhaltet den Transport des jeweiligen Werkstücks (z. B. Kronen, Abdruck), für das die Versandkostenpauschale abgerechnet werden kann. Fahrten ohne das jeweilige Werkstück (Leerfahrten) sind keine Versandgänge.
Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II- 2014 zur Klarstellung der Abrechnungsvoraussetzungen zu den Leistungsnummern 933 0 und 933 8