Prüfvereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V
zwischen
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (nachstehend als KZVB bezeichnet)
und
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Bayern
- Knappschaft - Regionaldirektion München
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
- IKK classic
- (nachstehend als Krankenkassen bezeichnet)
und
- die Ersatzkassen
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Handelskrankenkasse (hkk)
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
Gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Vertreten durch den Leiter in der vdek-Landesvertretung Bayern
- (nachstehend als Krankenkassen bezeichnet)
In Kraft getreten am 01.03.2020
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird für alle in der Vereinbarung enthaltenen Bezeichnungen (weiblich/männlich/divers) stets die männliche Form verwendet.