§ 18 Vergütungen
Die Mitglieder des Disziplinarausschusses erhalten Vergütungen nach den Vorschriften der Reisekostenordnung der KZVB. Für den Vorsitzenden, das juristische Mitglied und für Berichterstatter/Untersuchungsführer können zusätzliche Entschädigungen durch den Vorstand festgesetzt werden.