Bestellung und Aufgaben der Obleute
Nach § 22 Abs. 8 der Satzung der KZVB werden zur Unterrichtung und Meinungsbildung der Mitglieder der KZVB die Regionen der Bezirksstellen der KZVB im Einvernehmen mit dem Vorstand in Obmannsbezirke unterteilt. Jedem Obmannsbezirk steht ein Obmann vor. Das Nähere dazu wird durch die Vertreterversammlung bestimmt.