FLA
Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung
14 Pkte.
- Die Leistung nach Nr. FLA kann bei Versicherten vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat abgerechnet werden. Sie umfasst die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung einschließlich der Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen und der relativen Trockenlegung der Zähne.
- Die Leistung nach Nr. FLA kann zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.
KZVB-Hinweis:
- Die FLA-Leistungen haben in einem medizinischen sinnvollen Zeitabstand von ca. drei Monaten (mindestens jedoch zwei Monaten) zu erfolgen.