Wir dokumentieren hier die gemeinsamen Rundschreiben des VDZI und GKV-Spitzenverbandes sowie Erklärungen zur Klarstellung des BEL II in chronologischer Reihenfolge seit in Kraft treten der BEL II 2014.
Gemeinsame Rundschreiben VDZI und GKV-Spitzenverband
- BEL-Nr. 384 0 (Zahn zahnfarben hinterlegt) im OK nur bis Zahn 5, im Uk nur bis Zahn 4: Neufassung der Abrechnungsvoraussetzungen der Leistungsnummer 384 0 (Rundschreiben vom 18.12.2019
- BEL-Nrn. 933 0/933 8 (Versandgang) nur für den Transport des jeweiligen Werkstücks: Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung der Abrechnungsvoraussetzungen zu den Leistungsnummern 933 0 und 933 8 (Rundschreiben vom 11.07.2016)
- Hinweise und Erläuterungen zur Einführung der BEL II: Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II - 2014 zum 01.04.2014 (Rundschreiben vom 19.03.2014)
Erklärungen bzw. Klarstellungen zur Anwendung der BEL II
- Plausibilitätsliste für die Herstellung herausnehmbarer KFO-Behandlungsgeräte: Zuordnung von BEL II-Positionen zu kieferorthopädischen Behandlungsgeräten (KZBV Rundschreiben vom 01.07.2016)
- Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung: Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung (Klarstellung vom 29.02.2016)
- Rechnungslegung bei Verwendung eines Gesichtsbogens bei der Versorgung mit Zahnersatz und Aufbissbehelfen: Gemeinsame Erklärung GKV-Spitzenverband, VDZI, KZBV zur Berechnungsweise bei der Verwendung eines Gesichtsbogens (Erklärung vom 10.10.2014)
- Lote, welche im Zusammenhang mit der BEL-Nr. 8070 (Metallverbindung) berechenbar sind, werden als Material in der XML-Datei übermittelt: Elektronischer Datenaustausch "Labor - Zahnarztpraxis": Erforderliche Angaben in der XML-Datei bei Abrechnung von Lotmaterial im Zusammenhang mit der BEL-Position 807 0 (KZVB Rundschreiben vom 15.07.2014)