Fallpauschalen zu den laufenden KFO-Qualitätsverträgen
Für die vereinzelt noch nicht abgeschlossenen KFO-Pauschalfälle nach dem KFO-Qualitätsvertrag mit der AOK Bayern und dem BKK Landesverband Bayern werden die Pauschalen zum 01.01.2020 entsprechend der nach § 71 Abs. 3 SGB V veröffentlichten Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen angepasst. Es werden in der Regel 12 Teilpauschalen erstattet. Ab 01.01.2020 gelten demzufolge abhängig vom Schwierigkeitsgrad folgende Pauschalen:
KFO-Qualitätsvertrag mit der AOK Bayern; Anpassung der Pauschalen ab 01.01.2020
- Einstufungskriterium einfach: 4.041,77 EUR (Pauschale), 336,81 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Einstufungskriterium mittel: 4.706,11 EUR (Pauschale), 392,18 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Einstufungskriterium hoch: 5.238,38 EUR (Pauschale), 436,53 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Erwachsenenbehandlung: 5.437, 88 EUR (Pauschale), 453,16 EUR (Teilpauschale 1/12)
Der KFO-Qualitätsvertrag wurde durch die AOK Bayern am 27.09.2010 gekündigt und daher gilt die Anpassung nur für die noch laufenden Behandlungsfälle.
KFO-Qualitätsvertrag mit dem BKK Landesverband Bayern; Anpassung der Pauschalen ab 01.01.2020
- Einstufungskriterium einfach: 4.065,60 EUR (Pauschale), 338,80 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Einstufungskriterium mittel: 4.723,80 EUR (Pauschale), 393,65 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Einstufungskriterium hoch: 5.250,60 EUR (Pauschale), 437,55 EUR (Teilpauschale 1/12)
- Erwachsenenbehandlung: 5.470,20 EUR (Pauschale), 455,85 EUR (Teilpauschale 1/12)
Der KFO-Qualitätsvertrag wurde durch den BKK Landesverband Bayern zum 31.12.2016 gekündigt und daher gilt die Anpassung nur für die noch laufenden Behandlungsfälle.