164 0 | Vestibuläre Verblendung Komposite |
Kurztext | Vestibuläre Verblendung Komposite |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Vestibuläre Verblendung von gegossenen Metallflächen mit Komposit durch eine in der Regel dreifarbige Standardschichtung Die L-Nr. 164 0 schließt die Verblendung der Schneidekante bei den Zähnen 1-3 mit ein. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 164 0 ist für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach L-Nr. 102 4 und L-Nr. 102 8, einem Brückenglied nach L-Nr. 110 0, einer teleskopierenden Krone nach L-Nr. 120 0 und L-Nr. 120 1 oder einer Rückenschutzplatte nach L-Nr. 208 1 abrechenbar. Die L-Nr. 164 0 ist im Rahmen der Wiederherstellung einer Verblendung auch für die Herstellung einer Facette abrechenbar. |