56
Operation einer Zyste
(Zy1)
120 Pkte.
120 Pkte.
a) durch Zystektomie
(Zy2)
72 Pkte.
72 Pkte.
b) durch orale Zystostomie
(Zy3)
48 Pkte.
48 Pkte.
c) durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
(Zy4)
48 Pkte.
48 Pkte.
d) durch orale Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
Das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten ist nicht nach Nr. 56 abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweise:
- Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema-Nr. 48 abgegolten.
- Entfällt
- Die Operation einer Zyste ist vorrangig durch präoperative Röntgenbilder sowie ein aussagekräftiges Operationsprotokoll (zeitnah, individuell) zu dokumentieren. Nachrangig kann auch ein histologisches Untersuchungsergebnis lediglich ergänzend zur Dokumentation herangezogen werden. (Quelle: BSG, Entscheidung vom 17.03.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 60/15 B)
- Neben der Bema-Nr. 56 ist die Berechnung von Probeexzisionen nach GOÄ-Nr. 2401ff ausgeschlossen.