Leistungsverzeichnis für die Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG
Nr. | Leistungsbeschreibung | Punkte |
Ä1 Ber |
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 9 |
01 U |
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung | 18 |
03 Zu |
Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen | 15 |
04 | Erhebung des PSI-Code | 10 |
Ä161 Inz1 |
Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses | 15 |
Ä925 Rö 2 Rö 5 Rö 8 Stat |
Röntgendiagnostik der Zähne a) bis zwei Aufnahmen b) bis fünf Aufnahmen c) bis acht Aufnahmen d) Status bei mehr als acht Aufnahmen |
12 19 27 34 |
Ä935 | d) Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers |
36 |
8 ViPr |
Sensibilitätsprüfung der Zähne | 6 |
10 üZ |
Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung | 6 |
11 pV |
Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung | 19 |
12 bmf |
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
10 |
13 F1 F2 F3 F4 |
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren a) einflächig b) zweiflächig c) dreiflächig d) mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante |
32 39 49 58 |
25 Cp |
Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität | 6 |
26 P |
Direkte Überkappung, je Zahn | 6 |
27 Pulp |
Pulpotomie | 29 |
28 VitE |
Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal | 18 |
29 Dev |
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn | 11 |
31 Trep1 |
Trepanation eines pulpatoten Zahnes | 11 |
32 WK |
Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal | 29 |
34 Med |
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung | 15 |
35 WF |
Wurzelkanalfüllung einschließlich eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal | 17 |
36 Nbl1 |
Stillung einer übermäßigen Blutung | 15 |
38 N |
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung, je Sitzung |
10 |
40 I |
Infiltrationsanästhesie | 8 |
41 L1 L2 |
Leitungsanästhesie a) intraoral b) extraoral |
12 16 |
43 X1 |
Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung | 10 |
44 X2 |
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung | 15 |
45 X3 |
Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung | 40 |
46 XN |
Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
21 |
47a Ost1 |
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung | 58 |
48 Ost2 |
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung | 78 |
49 Exz1 |
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes | 10 |
51a Pla1 |
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion | 80 |
51b Pla0 |
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie | 40 |
105 Mu |
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung | 8 |
106 sK |
Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung | 10 |
107 Zst |
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung | 16 |