C. Gutachtergebühren
- Die Gebühren für Gutachter und Obergutachter für implantologische Leistungen einschließlich der prothetischen Versorgung betragen
- bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten: 106,72 EUR
- bei Gutachten mit Untersuchung des Patienten: 134,45 EUR
- bei Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten: 227,31 EUR
- bei Obergutachten mit Untersuchung des Patienten: 255,03 EUR
- Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die ab dem 01.01.2020 erstellt werden.
- Daneben können die für die Begutachtung erforderlichen diagnostischen Leistungen (z. B. Röntgenaufnahmen) abgerechnet werden.
- Die Vertragspartner werden jährlich über eine Anpassung der Gebühren nach Nr. 1 für das Folgejahr verhandeln.
- Die baren Auslagen werden durch eine Kostenpauschale von 12,20 EUR je Gutachten abgegolten.