Bema-Teil (1) KCH
Laut Anlage 1 zum BMV-Z (Nummer 2.4.7) können die Geldbeträge für Versand- und Portokosten nach der Ordnungsnummer 602 gesondert berechnet werden.
Laut Anlage 1 zum BMV-Z (Nummer 2.4.7) können die Geldbeträge für Versand- und Portokosten nach der Ordnungsnummer 602 gesondert berechnet werden.