Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
in der Fassung vom 03.03.2020
Datum des Inkrafttretens: 01.07.2020
Diese Vereinbarung wird auf der Grundlage von § 291 Abs. 3 SGB V i. V. m. § 291a Abs. 1 - 5a und 7, 7b und 8 SGB V getroffen.