Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung (DTA-Vertrag)
Zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
Fassung vom: 31.01.2020
Datum des Inkrafttretens: 01.02.2020
Anmerkung der KZVB: gültig bis 31.12.2020
Die Fassung vom 31.10.2020, welche voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft tritt, steht auf den Webseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Download bereit:
www.kzbv.de