A. Allgemeines
- Die im vertragszahnärztlichen Bereich zur Anwendung kommenden, nachfolgend aufgeführten Vordrucke gelten inhaltlich und auch in der Gestaltung einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Der Vertragszahnarzt darf nur die vertraglich vereinbarten Vordrucke verwenden. Bei der Verwendung von Vordrucken hat der Vertragszahnarzt darauf zu achten, dass Vordrucke in ihrer jeweils gültigen Fassung verwandt werden. Dies gilt auch für die Vordrucke aus dem vertragsärztlichen Bereich, die im vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind. Die Bestellung der vertragszahnärztlichen Vordrucke und der vertragsärztlichen Muster, die auch im vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind, erfolgt auf der Ebene der Gesamtvertragspartner. Die Krankenkassen stellen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) die Vordrucke und Muster kostenfrei zur Verfügung. Der Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch, der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz (Teil 1 und Teil 2/Vordruck 3a und 3b), der kieferorthopädische Behandlungsplan, der Parodontalstatus, die Vordrucke für das vertragszahnärztliche Gutachterwesen und der Vordruck für die zahnärztliche Heilmittelverordnung können von der KZV oder dem Vertragszahnarzt mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden.
Werden Vordrucke nach diesem Vertrag oder seinen Anlagen von der KZV oder dem Vertragszahnarzt mittels EDV erstellt, werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Vordrucke sind maschinell auswertbar, d. h. beleglesefähig, zu erstellen. - Für die Bedruckung des Personalienfelds gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die anhand eines Musterbeispiels näher erläutert werden.
Zeile 1: | Krankenkasse bzw. Kostenträger (ab 27 Stellen kürzen) WOP: wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: leer Hinter dem Kassennamen wird eine zweistellige Nummer für eine eindeutige Zuordnung des Wohnorts der Versicherten zu den KZVen angegeben. |
Zeile 2: | Nachname |
Zeile 3: | Titel, Vorname, Namenszusatz, Vorsatzwort(e), Geburtsdatum |
Zeile 4: | Straßenname, Hausnummer |
Zeile 5: | Ländercode, Postleitzahl, Ort, Versicherungsschutz-Ende (optional) |
Zeile 6: | Kostenträgerkennung, Versicherten-Nr., Versichertenart, Besondere Personengruppe, DMP-Kennzeichnung (nur bei ärztlichen Mustern, bei zahnärztlichen Vordrucken immer leer), ASV-Kennzeichen Im Statusfeld wird obligat die Versichertenart, optional die Besondere Personengruppe und optional das DMP-Kennzeichen gedruckt. Für das ASV-/TSS-Kennzeichen wird im vertragszahnärztlichen Bereich standardmäßig eine "00" eingetragen. |
Zeile 7: | Vertragszahnarztnummer, Vertragszahnarztnummer, Datum Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr. |
Druckzeile | Feld | Position | Druckvorschrift eGK |
1 | Krankenkasse bzw. Kostenträger | 1-27 | ab 27 kürzen |
WOP-Kennzeichen | 29-30 | wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: leer | |
2 | Nachname | 1-30 | ab 30 kürzen |
3 | Titel Vorname Namenszusatz Vorsatzwort(e)1 | 1-21 | ab 21 kürzen |
Geburtsdatum | 23-30 | Format TT.MM.JJ | |
4 | Straßenname Hausnummer1 alternativ:"Postfach" Postfachnummer1 2 |
1-30 | Länge Max (Straßenname)= 30 - [Länge(Hausnummer) + 1]3 |
5 | Wohnsitzländercode Postleitzahl Ort1 alternativ: Items der Postfachadresse1 2 |
1-24 | Länge Max (Ort )= 24 - [Länge(Wohnsitzländercode) + 1]3 - Länge(Postleitzahl) - 1 |
Versichertenschutz Ende | 26-30 | Format MM/JJ | |
6 | Kostenträgerkennung | 1-9 | 9-stellig (Institutionskennzeichen) |
Versicherten-Nr. | 11-22 | linksbündig, 10-stellig | |
Status Versichertenart Besondere Personengruppe DMP-Kennzeichen (nur für Rezepte ansonsten "00") ASV-/TSS-Kennzeichen |
24-30 24 25-26 27-28 29-30 |
Beim Arbeitgeber-Exemplar einer AU-Bescheinigung: 7 Leerzeichen wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: "0" } wenn einstellig mit führender "0" } wenn nicht vorhanden: "00" immer "00" |
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7 | 2-9 | 2-stellige KZV- und 6-stellige Zahnarzt-Nr. | |
Vertragszahnarzt-Nr. | 12-19 | 2-stellige KZV- und 6-stellige Zahnarzt-Nr. | |
Datum des Ausdrucks bei zahnärztlicher Heilmittelverordnung und ärztlichen Mustern 1, 2, 4, 16, 21 oder Karteneinlesedatum bei ärztlichen Vordrucken, die das abgebildete Personalienfeld enthalten (Ersatzverfahren: keine Angabe) |
22-29 | Format TT.MM.JJ |
- Die Verwendung von Vordrucken und Mustern außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung ist unzulässig.
- Die zur Durchführung der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke und Stempel sind zur Verhütung missbräuchlicher Benutzung sorgfältig aufzubewahren.
- Die Vordrucke sind vollständig, sorgfältig und leserlich auszufüllen, vom Zahnarzt mit dem Vertragszahnarztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen. Die Unterschrift darf nicht mittels roter Farbe erfolgen.
- Bei der Ausstellung der Vordrucke kann auf die Verwendung des Vertragszahnarztstempels verzichtet werden, wenn dessen Inhalt an der für die Stempelung vorgesehenen Stelle bereits aufgedruckt ist. Bei der Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen kann auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken, wenn die Erstellung der Abrechnung mittels EDV erfolgt, der Inhalt des Vertragszahnarztstempels an der dafür vorgesehenen Stelle eingedruckt werden.
- Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen können nur die Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) und 16 (Arzneiverordnungsblatt) verwendet werden. Das Ankreuzfeld "sonstiger Unfall, Unfallfolgen" auf Muster 1 bzw. "Unfall, Unfallfolgen" auf Muster 4 ist nicht bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten usw. zu verwenden, sondern nur bei sonstigen Unfällen (z. B. Haus-, Sport-, Verkehrsunfällen).
- Die Muster aus dem vertragsärztlichen Bereich sind jeweils unten rechts nummeriert, wobei zusätzlich der Monat und das Jahr ihrer Einführung bzw. ihrer letzten Änderung angegeben sind.