1418
Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder
20 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Neben der Leistung nach GOÄ-Nr. 1418 ist die Leistung nach GOÄ-Nr. 1466 nicht berechnungsfähig.