162 8 | Vestibuläre Verblendung Keramik bei Implantatversorgung |
Kurztext | Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatv. |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Vestibuläre Verblendung einer implantatgetragenen Einzelkrone mit Keramik durch eine in der Regel dreifarbige Standardschichtung Die L-Nr. 162 8 schließt die Verblendung der Schneidekante bei den Zähnen 1-3 mit ein. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 162 8 ist für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach L-Nr. 102 8 im Rahmen einer Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke) abrechenbar. Die L-Nr. 162 0 ist im Rahmen der Wiederherstellung einer Verblendung auch für die Herstellung einer Facette abrechenbar. |