2382
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
83 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2382 beschreibt die Gestaltung von Lappenplastiken im Bereich des Alveolarfortsatzes bei größeren Substanzdefekten in Abgrenzung zur GOÄ-Nr. 2381.
Die Abrechnung der GOÄ-Nr. 2382 kann beim Verschluss von Schleimhautsubstanzdefekten (im Bereich der Zunge, Wangen, Lippen, Mundboden bei starken Vernarbungen oder epiperiostalen OP-Techniken sogenannter Split-Flap z. B. bei Patienten mit Bisphosphonattherapie) zum Tragen kommen. - Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.